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Amherd Viola · Nationalrat · 2010-09-29

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-29

Wortprotokoll

Ich kann mich kurz halten, da unsere Fraktion in diesen Fragen eine pragmatische Haltung einnimmt. Für uns ist wichtig, dass bei der Post weiterhin der Bund das Sagen hat, dass die Post aber trotzdem über einen unternehmerischen Handlungsspielraum verfügt, der ihr eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ermöglicht. Bei der Fassung von Bundesrat und Ständerat ist diese Forderung erfüllt. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft, die im Übrigen für alle anderen öffentlichen Infrastrukturunternehmen in Bundesbesitz gewählt wurde, gibt der Post die nötige Flexibilität, die sie braucht. Swisscom, Skyguide und SBB haben durch die Rechtsform der Aktiengesellschaft keinen Schaden genommen. Es gibt also keinen sachlichen Grund, diesen Schritt bei der Post nicht auch zu tun. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist international und europäisch bekannt. Die rechtliche Situation der Aktiengesellschaft ist klarer als jene der Anstalt, zumal es in den meisten Rechtsbereichen eine klare und gefestigte Praxis und Rechtsprechung zur Aktiengesellschaft gibt; auf die Anstalt trifft dies nicht zu.

In Artikel 6 wird festgehalten, dass der Bund als Aktionär über die kapital- und stimmenmässige Mehrheit verfügen muss. Diese Mehrheitsbeteiligung ist für uns zentral, aber genügend. Gemäss Artikel 7 gibt der Bundesrat zudem die strategischen Ziele vor. Auch hier kann der Bund Einfluss nehmen. Die Forderungen nach unternehmerischer [PAGE 1563] Flexibilität und Mehrheitsbeteiligung des Bundes sind für uns somit erfüllt.

Entsprechend bitte ich Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, bei Artikel 2, Artikel 3a, Artikel 6, Artikel 13 und Artikel 14 Absatz 2 dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.