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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2010-09-29

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29

Wortprotokoll

Ich halte vorab zu den zentralen Forderungen der Initiative Folgendes fest:

1. Zum Fussgängerschutz: Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen alle Personenwagen und sogar die von der Initiative nicht betroffenen leichten Nutzfahrzeuge die entsprechende EU-Richtlinie erfüllen.

2. Zu den Partikelemissionen: Dank der gerade in der Abschlussphase befindlichen Einführung der Abgasnorm Euro 5 ist der Partikelgrenzwert der Initiative kein Thema mehr.

3. Zu den CO2-Emissionen: Schon der in Europa gesetzlich vorgeschriebene Durchschnittswert hat wegen der Veränderung des Fahrzeugangebots wesentlich mehr Einfluss auf die Schweizer CO2-Emissionen als das Verkaufsverbot für Fahrzeuge mit einem Ausstoss von mehr als 250 Gramm pro Kilometer. Die mit der Revision des CO2-Gesetzes geplanten Vorschriften werden diesen Effekt noch verstärken.

Da sind aber auch noch all die Fahrzeuge, die heute schon im Verkehr stehen. Da gilt es, Folgendes festzuhalten: Keine 10 Prozent der im Verkehr stehenden 4 Millionen Personenwagen erfüllen alle Anforderungen der Initiative. Daraus leitet sich ab, dass über 90 Prozent der gesamten Flotte der Schweiz, also über 3,8 Millionen Fahrzeuge, eine oder mehrere Anforderungen der Initiative nicht erfüllen und daher auf den Autobahnen nur noch maximal 100 Stundenkilometer fahren dürften. Faktisch bedeutet das die Einführung von Tempo 100 generell. Ich frage: Ist es die wahre Absicht der Initianten, generell Tempo 100 einzuführen?

Die Initiative ist meines Erachtens eine Schlaumeierei, und die SVP-Fraktion beantragt Ihnen ein Nein zur Initiative, ein Nein zum Gegenvorschlag und auch ein Nein zum Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion.