Wobmann Walter · Nationalrat · 2010-09-29
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge", besser bekannt als Offroader-Initiative, wurde am 25. August 2008 mit 123 670 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative verlangt, dass Personenwagen mit einem CO2-Ausstoss von mehr als 250 Gramm pro Kilometer nicht mehr zugelassen werden dürfen, ebenso Fahrzeuge, die schwerer als 2200 Kilogramm sind oder die mehr als 2,5 Milligramm Russpartikel pro Kilometer emittieren. Personenwagen, welche durch die Ausgestaltung ihrer Frontpartie Velofahrer, Fussgänger oder andere Verkehrsteilnehmer übermässig gefährden, würden ebenfalls nicht mehr zugelassen. Motorfahrzeuge, welche vor dem Inkrafttreten des neuen Verfassungsartikels zugelassen wurden, dürften ebenso wie im Ausland eingelöste Fahrzeuge weiterhin verkehren, allerdings mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf der Autobahn.
Die UREK-NR hat sich an mehreren Sitzungen sehr intensiv mit der vorliegenden Volksinitiative befasst, dies auch im Zusammenhang mit der parallel dazu laufenden Revision des CO2-Gesetzes. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 17 zu 8 bei 1 Enthaltung wie der Bundesrat, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar aus folgenden Gründen:
Bei Annahme der Initiative dürften etwa 650 Fahrzeugmodelle nicht mehr zugelassen werden. Zwei Drittel davon sind nicht typische Offroader, sondern es sind Limousinen, Kombis, Familienvans, Sportwagen. Somit wären also ganze Marken betroffen: Ich denke an Ferrari, Lamborghini, Maserati, Bentley, Rolls-Royce, Aston Martin usw.; sogar Porsche wäre sehr stark davon betroffen. Damit würden der Grundsatz der freien Wahl der Verkehrsmittel und jener der persönlichen Freiheit massiv verletzt. Diese Diskriminierung der Schweizer Bevölkerung gegenüber anderen Ländern wäre eine einschneidende Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit. Insbesondere in unserem topografisch sehr schwierigen Land ist es unabdingbar, dass die Wahl des Verkehrsmittels frei erfolgen kann und nicht vorgeschrieben oder eingeschränkt wird. Ich möchte daran erinnern, dass besonders die Rand- und Bergregionen damit sehr stark benachteiligt würden.
Die Initiative beinhaltet also zwei verschiedene Elemente: einerseits den Umweltschutz, also den CO2-Ausstoss, und andererseits - durch das Verbot von schweren Fahrzeugen - die Sicherheit. Die Behauptung der Initianten, wonach grosse Fahrzeuge für Fussgänger und Velofahrer gefährlicher seien als kleine, kann bis heute nirgends bewiesen werden. Im Vergleich zu anderen Ländern wie beispielsweise Spanien, Portugal, Dänemark oder Irland hat die Schweiz nämlich bedeutend weniger tote und schwerverletzte Fussgänger zu beklagen. Aber in all den Ländern, die ich aufgezählt habe, gibt es viel weniger Offroader und grosse Autos. Allgemein hat sich die Sicherheit der Personenwagen in den letzten Jahren massiv verbessert.
Kaum lösbar wäre auch die Behandlung der bereits bestehenden, im Verkehr stehenden Fahrzeuge. Das wäre effektiv ein Knackpunkt. Und nach welchen Kriterien nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern gefahren werden dürfte und wie das dann kontrolliert werden sollte, das kann wahrscheinlich bis heute niemand genau sagen.
Eine Minderheit der UREK will dem Volk die Initiative zur Annahme empfehlen, natürlich mit der gleichen Begründung wie die Initianten.
Der Bundesrat machte einen indirekten Gegenvorschlag zur vorliegenden Initiative. Dieser befasste sich mit dem CO2-Ausstoss, und zwar sollte damit der CO2-Ausstoss bei Personenwagen ab 2012, wie in der EU, auf 130 Gramm pro Kilometer begrenzt werden. Unsere Kommission hat mit 15 zu 11 Stimmen Nichteintreten auf diesen indirekten Gegenvorschlag beschlossen. Stattdessen wurde das Hauptanliegen, nämlich die Senkung des CO2-Ausstosses, bei der Revision des CO2-Gesetzes, in den Artikeln 9 bis 11, eingebaut und auch geregelt. Unser Rat hat in der vergangenen Session, also in der Sommersession, den Grenzwert auf 150 Gramm pro Kilometer ab 2013 festgelegt. Somit erübrigt sich nun der indirekte Gegenvorschlag; er ist damit eigentlich erledigt.
Abschliessend kann festgestellt werden, dass die technische Entwicklung bei den Personenwagen schon seit Jahren in Richtung weniger CO2-Ausstoss und ganz allgemein in Richtung weniger Umweltbelastung und mehr Sicherheit geht. Hybridfahrzeuge zum Beispiel brauchen heute weniger als vier Liter Benzin pro 100 Kilometer. Es kommen immer mehr erdgas-, flüssiggas- und elektrobetriebene Fahrzeuge auf den Markt. Sogar Fahrzeuge mit Brennstoffzellen laufen heute schon im Versuchsbetrieb. All diese Entwicklungen sind der richtige Weg. Dieser Weg muss fortgesetzt werden. Er braucht sicher ein bisschen Zeit, aber die technische Entwicklung braucht Zeit. Willkürliche Verbote bringen uns dagegen absolut nichts und schaden unserem ganzen Wirtschaftsstandort, dem Gewerbe insgesamt.
Die Mehrheit der UREK empfiehlt Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen; das ist die Vorlage 1. Zur Vorlage 2 ist von der BDP-Fraktion soeben ein Rückweisungsantrag eingereicht worden. Dieser lag der Kommission natürlich nicht vor. Aber ich habe Ihnen vorhin erklärt, dass der CO2-Ausstoss im CO2-Gesetz geregelt ist. Darüber wurde hier im Rat demokratisch abgestimmt, wie wir das gewohnt [PAGE 1585] sind. Somit erübrigt sich dieser Rückweisungsantrag. Er ist eigentlich überflüssig und entsprechend abzulehnen.