Schelbert Louis · Nationalrat · 2010-09-29
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-09-29
Wortprotokoll
Meine Interessenbindung: Ich bin Fussgänger und Velofahrer.
Die Offroader-Initiative hat zwei Hauptanliegen: Zum einen will sie den Ausstoss von Feinstaub und von CO2 verringern. Diese umweltpolitische Zielsetzung unterstütze ich selbstverständlich, als Grüner erst recht. Die Schädlichkeit dieser Stoffe ist erwiesen; dass die entsprechenden Emissionen eingeschränkt werden, liegt im Interesse der Volksgesundheit. Zum andern schlägt die Volksinitiative Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vor.
In den folgenden Ausführungen konzentriere ich mich auf den Aspekt der Verkehrssicherheit. Der Initiativtext verlangt hier, dass Fahrzeuge, die Velofahrer und Fussgänger übermässig gefährden, nicht länger zuzulassen sind. Laut den Übergangsbestimmungen dürfen namentlich die Frontpartien von Fahrzeugen keine übermässigen Verletzungsrisiken mehr bergen. Leider macht der Bundesrat in der Botschaft diesbezüglich nur wenig konkrete Aussagen. Ich bedaure das, denn dieser Teil der Initiative ist nicht minder wichtig als der umweltpolitische.
Der Bundesrat verweist auf die EU-Fussgängerschutzverordnung, die seit November 2009 in Kraft ist und von der Schweiz übernommen werden soll. Das Astra werde diese dem Bundesrat auf dem ordentlichen Weg zur Übernahme empfehlen, heisst es in der Botschaft. Leider genügt diese Verordnung nicht. Sie nimmt zu viele Rücksichten auf die Interessen der Automobilwirtschaft. So wird der geforderte Schutz der Fussgänger erst per 2015 auf schwere Autos über 2,5 Tonnen ausgedehnt; von einem Verbot ist darin aber keine Rede.
Damit ist nichts gesagt gegen Systeme zur Vermeidung von Kollisionen wie Antiblockierung und Bremsassistenz, die per 2011 in der EU vorgeschrieben werden. Sie sind sicher nützlich, aber sie sind nicht hinreichend. Dass Fahrzeuge, die mit aktiven und passiven Assistenzsystemen ausgerüstet sind, "mit hoher Wahrscheinlichkeit", wie der Bundesrat schreibt, gar nicht in einen Unfall verwickelt würden, halte ich für eine durchsichtige Übertreibung. Einen klaren Mangel hat die Verordnung im Übrigen bei der Gefährdung von Insassen in andern Autos. Dieser Bereich ist überhaupt nicht abgedeckt - doch das nur nebenbei.
Autos stellen generell ein grosses Gefahrenpotenzial dar. Dieses Potenzial verschwindet auch mit einem Ja zur Initiative nicht, sie verbietet ja nicht Autos überhaupt. Aber es ist so: Das Gewicht und die Form der grossen, schweren Personenwagen stellen eine Steigerung der Sicherheitsprobleme dar. Diese beiden Faktoren sind bei Unfällen mit Velofahrern und Fussgängern für ein noch höheres Gefahrenpotenzial verantwortlich. Es sei nicht bestritten, dass auch die Geschwindigkeit oder der Aufprallwinkel und weitere Faktoren eine Rolle spielen können. Die meisten dieser Faktoren lassen sich aber nicht regeln, eine Nichtzulassung von schweren und gefährlich gebauten Autos dagegen schon. Darin unterscheidet sich die Initiative auch von der EU-Fussgängerschutzverordnung. Sie setzt eine Limite beim Gewicht und bei der Form; darin liegt ihre Stärke bezüglich der Verkehrssicherheit.
Noch zu einem weiteren Aspekt: Bessere Sicherheitsstandards für Personenwagen sind zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer richtig. Dabei können Konflikte mit dem Bestreben entstehen, technische Handelshemmnisse zu verhindern. In der Güterabwägung halte ich dafür, die höhere Verkehrssicherheit stärker zu gewichten als mögliche technische Handelshemmnisse.
Zum Schluss noch zu einer Interpretationsfrage: Der Bundesrat wirft in der Botschaft die Frage auf, wer den Nachweis zu erbringen habe, dass ein Fahrzeug die Voraussetzungen für die Inverkehrsetzung erfüllt. Soll es die Zulassungsbehörde sein oder der Gesuchsteller? Man kann diese Frage stellen, zumal auch die Initiative sie offenlässt. Ich kann hier keine definitive Antwort darauf geben, aber sie muss natürlich formell und materiell korrekt sein. Wo es ein Ermessen gibt, gilt es aber, dieses im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit auszuüben.
Ich bitte Sie, der Initiative zuzustimmen.