Rutschmann Hans · Nationalrat · 2010-09-29
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29
Wortprotokoll
Bei dieser Gesetzesvorlage geht es bekanntlich um die sogenannten flankierenden Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller. Der Ständerat versteht diese Vorlage auch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" und hat deshalb verschiedene Konkretisierungen im Gesetz vorgenommen. So möchte er in Artikel 8 Absätze 3 und 4 die Zweitwohnungsproblematik relativ detailliert regeln. Dabei fordert er im neuen Absatz 3 unter anderem eine Beschränkung der Zahl der neuen Zweitwohnungen. Im neuen Absatz 4 werden in der ständerätlichen Fassung weitere Kriterien für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen aufgelistet.
Die vorberatende Kommission, die UREK, beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, am Entwurf des Bundesrates und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Die vorgesehenen zusätzlichen Regelungen würden die Handlungsfähigkeit der Kantone unnötig einschränken. Die Kommissionsmehrheit will den Kantonen die Wahl des am besten geeigneten raumplanerischen Mittels überlassen.
Mit 16 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die UREK auch bei Artikel 24c Absatz 2, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wir haben heute die unbefriedigende Situation, dass zwei Gebäude in der gleichen Zone und mit der gleichen Nutzung bezüglich Abbruch und Wiederaufbau unterschiedlich behandelt werden. Im Rahmen dieser Änderung des Raumplanungsgesetzes soll diese unbefriedigende Situation nun einer Lösung zugeführt werden. Dabei geht es nicht darum, dass zusätzliche Bauten in der Landwirtschaftszone erstellt werden können, es geht nur um die Gleichbehandlung bestehender zonenfremder Wohnbauten. Man kann damit auch keine Scheune in ein Wohnhaus umbauen und umnutzen, wie das Herr Girod erwähnt hat.
Ebenfalls mit 16 zu 10 Stimmen lehnt die vorberatende Kommission sodann auch die Formulierung des Ständerates bei den Übergangsbestimmungen in Ziffer II Absatz 1 ab.
Ich bitte Sie, überall den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.