Schmidt Roberto · Nationalrat · 2010-09-30
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30
Wortprotokoll
Die UREK unseres Rates hatte sich schon im Februar und im Juni 2010 mit der Wolfproblematik befasst, also schon bevor der Wolf im Sommer in den Medien wochenlang für Schlagzeilen sorgte und die Gemüter erhitzte.
Es gibt mehrere Gründe, warum der Wolf immer mehr für Aufregung sorgt: Erstmals seit der Wiederansiedlung des Wolfs in der Schweiz gab es in diesem Sommer bei uns ein Wolfspaar und auch erste Anzeichen einer Rudelbildung. Man geht davon aus, dass es in der Schweiz inzwischen rund 15 bis 20 Wölfe gibt. Erstmals haben die Wölfe diesen Sommer auch mehrere Rinder gerissen.
Es ist darum nach Ansicht der UREK unseres Rates und auch nach Ansicht des Ständerates, welcher schon im Juni die Motion Fournier 10.3264 angenommen hat, heute an der Zeit, eine neue Diskussion über den Schutzstatus des Wolfs zu führen.
Die Konflikte zwischen der Wiederansiedlung von Raubtieren wie Luchs oder Wolf einerseits sowie der Nutztierhaltung von Schafen, Ziegen, Rindern und den Wildbeständen andererseits ist offensichtlich und wird so auch vom Bundesrat bestätigt. Bereits 2003 hat unser Rat ein Postulat angenommen, in dem gefordert wird, dass das Wolfskonzept so zu gestalten ist, dass die konventionelle und traditionelle Tierhaltung im Berggebiet ohne unzumutbare Einschränkungen weiterhin möglich ist. Auch sollte der Spielraum der Berner Konvention zugunsten der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten voll ausgeschöpft werden. Die geschützten Raubtierarten Luchs und Wolf haben sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz weiter ausgebreitet. Diese Bereicherung der Artenvielfalt führt aber auch zunehmend zu Konflikten. Es gibt Kantone, in denen heute schon gewisse Wildarten am Aussterben sind.
Die lange Liste der heutigen Vorstösse zeigt, dass es sich keineswegs um ein Walliser, sondern um ein schweizweites, ein nationales Problem handelt. Bei einer "Blick Online"-Umfrage sagte sogar die Mehrheit der Teilnehmer, das Parlament solle das Problem jetzt angehen. Die Walliser mögen zwar eigenwillig und manchmal auch etwas eigensinnig sein. Aber wenn Sie meinen, Sie interessiere dieses Thema eigentlich nicht, dann werden Sie vielleicht schon morgen auch in Ihrem Kanton betroffen sein.
Der Wolf ist nämlich heute nach Aussage der Bundesverwaltung schon in elf Kantonen der Schweiz präsent. Nicht einmal die Hälfte der Vorstösse, die wir heute behandeln, stammt aus dem Kanton Wallis. Das Wallis hat nur eine Art Korridorfunktion zu Frankreich und Italien und ist damit natürlich besonders stark betroffen. Jeder andere Kanton würde sich gegen übermässige Schäden an Nutztieren und Haustieren ebenso zur Wehr setzen. Ich glaube nicht, dass die Zürcher es dulden würden, wenn sich der Wolf auf dem Üetliberg ansiedeln würde.
Das traurige Gemetzel, das wir jeden Sommer auf unseren Alpen erleben, entspricht auch nicht mehr den Vorstellungen vom Tierschutz. Der Wolf jagt eben nicht, um seinen täglichen Hunger zu stillen, sondern um zu töten. Die Mehrheit unserer Kommission ist darum der Meinung, dass wir über den Schutz diskutieren müssen. Mit dem heutigen Wolfskonzept bekommt man mittelfristig das Problem nicht in den Griff.
Darum hat die UREK unseres Rates die Motion 10.3008 erarbeitet und diese mit einer starken Mehrheit, mit 17 zu 7 Stimmen, angenommen. Die Kommissionsmotion verlangt, dass grössere Schäden durch Grossraubtiere über eine Regulation der Wolfpopulation verhindert werden sollen. Dazu muss Artikel 4 der Jagdverordnung geändert werden. Neu sollen die Kantone mit vorheriger Zustimmung des Bundes auch bei grösseren Schäden an Nutztierbeständen wie Schafen, Ziegen oder Rindvieh und bei hohen Einbussen bei den Wildtierbeständen befristete Regulierungsmassnahmen treffen können. Wir können nicht mehr länger zuwarten. Nachdem sich in der Schweiz Wolfsrudel bilden und diese neu auch Rinder angreifen, müssen wir präventive Massnahmen haben, um die Schäden zu verringern. Mit den heutigen Einzelabschüssen, mit den grossen, komplizierten und langen Verfahren - Kotproben, DNA-Analysen usw. - werden wir dem Wolf nicht mehr Herr und Meister. Wie beim Wild aber können wir auch bei den Grossraubtieren eine Regulierung durchziehen, das ist ein gangbarer Weg.
Die Motion der UREK ist nach Aussagen der Verwaltung mit der Berner Konvention vereinbar. In der Praxis zur Berner Konvention ist es gang und gäbe, dass der Bestand an Grossraubtieren reguliert wird. Frankreich lebt uns das vor. Dort wird sogar den Schafhirten die Kompetenz erteilt, sogenannte Verteidigungsabschüsse zu machen. Auch der Bundesrat setzt in all seinen Antworten auf die Vorstösse ganz klar auf Regulierungsmassnahmen und empfiehlt Ihnen, die Kommissionsmotion anzunehmen, ebenso wie die Motion Lustenberger 09.3951 und meine Motion 09.3812, die denselben Inhalt haben.
Ich bitte Sie darum, die breitabgestützte Kommissionsmotion, der die Vertreter der SVP-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion und der CVP/EVP/glp-Fraktion, aber auch einzelne Vertreter der SP-Fraktion zugestimmt haben, anzunehmen.
Zur Motion des Ständerates (Fournier) 10.3264, die in der UREK-NR ebenfalls behandelt worden ist: Ständerat Fournier will den Bundesrat beauftragen, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit Artikel 22 der Berner Konvention geändert wird. Jeder Unterzeichnerstaat solle jederzeit, also auch nach der Ratifikation der Konvention, Vorbehalte gegen die Berner Konvention oder, besser gesagt, gegen den Schutz bestimmter Tiere darin anbringen können. Ständerat Fournier führt ins Feld, dass im Schweizer Recht nach ständiger Praxis ein Gesetz jederzeit revidiert werden könne, wenn die Umstände es erforderten. Bei der Ratifizierung der Berner Konvention hätte es in der Schweiz keinen einzigen Wolf gegeben, heute sei es anders. Die Schweiz solle daher versuchen, nachträglich einen Vorbehalt zum Wolf anzubringen, wie dies elf andere Staaten auch getan hätten. In elf Ländern könne der Wolf heutzutage trotz Berner Konvention abgeschossen werden. Warum solle das also nicht auch in der Schweiz möglich sein? Sollte ein nachträglicher Vorbehalt gegen den Wolf in der Berner Konvention nicht möglich sein, so verlangt Ständerat Fournier in einem zweiten Punkt, dass die Schweiz die Konvention kündige und ihr danach, unter Anbringung des nötigen Vorbehalts, wieder beitrete.
Die Mehrheit der Kommission schliesst sich der Feststellung des Motionärs an, dass sich die Situation in der Schweiz seit dem Inkrafttreten der Berner Konvention geändert hat. Der Wolf ist heute kein vom Aussterben bedrohtes Tier mehr, weshalb, wie es hiess, die Einstufung als streng geschützte Tierart nicht mehr adäquat sei. Darum ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass der Bundesrat alles unternehmen sollte, um bezüglich des Wolfs in der Berner Konvention einen Vorbehalt anbringen zu können. Mit anderen Worten: Wir sollen in der Berner Konvention bleiben, aber einen Vorbehalt hinsichtlich des Wolfs anbringen. Eine allfällige [PAGE 1613] Kündigung der Konvention, wie sie Ständerat Fournier in einem zweiten Schritt verlangt, geht aber der Mehrheit der Kommission - sie zählt 15 Stimmen - zu weit, weshalb sie die Motion modifiziert und die Annahme der Motion ohne den Punkt der Kündigung der Berner Konvention vorschlägt.
Eine Minderheit I will am ursprünglichen Motionstext von Ständerat Fournier inklusive der allfälligen Kündigung und der späteren Neuratifizierung festhalten.
Eine Minderheit II, die jetzt gleich begründet wird, lehnt die Motion Fournier gänzlich ab.
Der Ständerat hat die Motion bereits angenommen.
Die Mehrheit der UREK beantragt Ihnen, die Motion in der abgeschwächten und abgeänderten Fassung anzunehmen und ihr zuzustimmen.