Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-09-30
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-09-30
Wortprotokoll
Eines müssen wir uns bei dieser Diskussion bewusst sein. Der Wolf, der Bär und der [PAGE 1617] Luchs kennen keine Landesgrenzen, für sie gelten andere Einwanderungsgesetze als für Personen. Wenn rings um die Schweiz herum, besonders in Frankreich und Italien, immer mehr Wölfe vorkommen, ist es eine Frage der Zeit, bis sie auch in Rudeln in die Schweiz kommen werden. Die Entwicklung ist abzusehen. Fachleute sprechen davon, dass in den nächsten Jahren Dutzende von Wölfen in die Schweiz einwandern werden. Ich glaube nicht, dass wir mit der Kündigung der Berner Konvention das Problem einfach so lösen können. Wir können nicht einfach jeden Wolf, der über die Grenze kommt, abschiessen; das würde auch von der Bevölkerung nicht verstanden und nicht akzeptiert. Zu bedenken ist aber auch - und das ist für mich wichtig -, dass die Grundlage für Herdenschutzmassnahmen ohne die Berner Konvention nicht mehr gegeben ist.
Mit meiner Motion 10.3605 möchte ich einen anderen Weg aufzeigen, wie wir langfristig mit Grossraubtieren, insbesondere mit dem Wolf, umgehen sollten. Meine Strategie, analog jener unseres Nachbarlandes Frankreich, garantiert ein effektives Management von Grossraubtieren unter Einhaltung der Berner Konvention. In Frankreich wird ein konsequentes Monitoring betrieben. Man weiss genau, wie sich die Wolfpopulation entwickelt. Vierjahrespläne stellen sicher, dass die Entwicklung nachvollzogen werden kann. Für die Regulation wendet man in Frankreich die Vergrämung von Wölfen an. Wenn diese nicht funktioniert, kommen zwei Abschussmethoden zum Zug: der "tir de défense", direkt bei der Herde, und der "tir de prélèvement", um in Gegenden mit hohem Schadensdruck, also dort, wo sich zu viele Wölfe aufhalten, eine Entlastung herbeizuführen. Der "tir de défense" kommt zur Anwendung, wenn Herden vom Wolf unmittelbar bedroht werden. Dadurch kann die Population konstant auf einem tiefen und vertretbaren Niveau gehalten werden, und gleichzeitig wird auch der Herdenschutz gefördert. Die Strategie, die Frankreich anwendet, könnte ohne Probleme auch auf die Schweiz übertragen werden.
Es kann nicht sein, dass die Probleme, die der Wolf und andere Grossraubtiere mit sich bringen, einfach auf dem Buckel der Bauern gelöst werden. Was wir brauchen, sind klare und verlässliche Regeln, wie wir mit den Grossraubtieren längerfristig umgehen sollen. Heute löst jeder einzelne Wolf, der auftaucht, eine riesige emotionale Diskussion aus. Das müsste nicht sein. Wir müssen weiter denken und uns auf die kommende Weiterbesiedlung durch die Wölfe vorbereiten. Das Modell Frankreich zeigt uns einen guten Weg auf, wie wir mit den Grossraubtieren längerfristig umgehen können, mit der Möglichkeit, die Grossraubtiere mit relativ einfachen Mitteln zu regulieren und eine Überpopulation zu verhindern. Der Bundesrat ist auch zum Schluss gekommen, dass meine Motion einen guten Weg aufzeigen kann, wie die Grossraubtier-Bestände reguliert werden können. Dafür danke ich dem Bundesrat.
In meiner zweiten Motion 10.3242 verlange ich vom Bund mehr Mittel für einen effizienten Herdenschutz. Es ist mir durchaus bewusst, dass beim Herdenschutz noch grosse Mängel bestehen; er funktioniert bei Weitem noch nicht überall und in allen Teilen. Es hat bei den Hundehaltern sehr viele Enttäuschungen gegeben, auch Rückschläge. Ich denke aber, dass wir in diesem Bereich auf dem richtigen Weg sind. Für den weiteren Aufbau des Herdenschutzes braucht es einerseits noch ein besseres Monitoring und andererseits auch mehr Geld vom Bund. Darum kommen wir nicht herum.
Die finanziellen Mittel - es ist für mich wichtig, das zu sagen - dürfen meiner Meinung nach nicht aus dem Landwirtschaftsbudget stammen. Es ist die übrige Bevölkerung, die diese Grossraubtiere in der Schweiz will. Deshalb müssen die Schutzmassnahmen für die Grossraubtiere und für die Herden der Landwirtschaft auch über allgemeine Bundesmittel finanziert werden. Weiter ist auch festzuhalten, dass der Schutz der Grossraubtiere nicht über die landwirtschaftliche Gesetzgebung geregelt wird, sondern über die Jagdgesetzgebung. Das ist ein wichtiges Argument, das dafür spricht, dass die finanziellen Mittel, die auch für den Herdenschutz aufgewendet werden, den allgemeinen Bundesmitteln zu entnehmen sind.
Man kann nicht erwarten, dass die Bauern für ihre Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Herdenschutz aufkommen. Die Schafhalter sind durch die tiefen Preise für das Schaffleisch bereits genug geplagt. Manch einer fragt sich heute, ob er weiterhin noch Schafe halten soll. Wenn sich die Situation mit den Grossraubtieren in Zukunft noch verschärfen sollte und der Aufwand sich nochmals erhöht, dann wird die Schafhaltung noch unrentabler, und das Aufgeben derselben wird dann für viele zu einem realistischen Szenario. Das möchte ich aber verhindern.
Auch die Schafe tragen sehr viel zur flächendeckenden Bewirtschaftung unseres Landes bei. Das ist für mich auch eine wichtige Feststellung: Die Schafe weiden in den entlegensten und höchstgelegenen Gebieten der Alpen, wo kein Grossvieh hinkommt.
Ich bitte Sie daher, auch meine zweite Motion anzunehmen; dafür danke ich Ihnen bestens.