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Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-14

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-14

Wortprotokoll

Dass mein Vorredner aus der Republik Genf stammt, passt mir recht gut, ich spreche nämlich sozusagen als ehemaliger Sans-Papiers. Wenn Sie mich nun erstaunt anschauen, muss ich zugeben, dass das natürlich nicht ganz ernst gemeint ist. Beim Check-in in ein Hotel in Genf stand ich, weil ich ohne Papiere zu reisen pflege, einmal ohne Pass da, der Concierge wollte aber unbedingt die Passnummer in das Formular eintragen. Ich habe ihm die Situation erklärt und als Ersatz den Badge des Bundeshauses angeboten. Er hat gelacht und gesagt, es sei nicht so wichtig, und anstelle der Passnummer hat er dann eben "sans papiers" eingetragen, so bin ich vorübergehend zu diesem Status gekommen.

Ich musste darüber schmunzeln, aber hier geht es, Sie haben es auch der Diskussion entnommen, natürlich um eine sehr ernste Angelegenheit. Es geht um Menschen, es geht um persönliche Schicksale. Da sind wir aber, finde ich, mit der Härtefallregelung, wie sie in dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Ausländergesetz vorgesehen ist, gerüstet; dort sind auch die Kriterien für die Prüfung festgelegt. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Motion Barthassat: "Bei der Beurteilung solcher Gesuche fällt gerade das Vorhandensein eingeschulter Kinder sehr stark ins Gewicht und ist oft sogar ausschlaggebend für die Anerkennung als Härtefall."

Jetzt könnten wir sagen, die Schulzeit müsste doch eigentlich ausreichen. Für mich ist das Ende der Schulzeit eigentlich der richtige Zeitpunkt, um zu versuchen, ein illegales Aufenthaltsverhältnis in die Legalität zu überführen. Es ist der richtige Zeitpunkt, zu dem man in die Lehre gehen könnte, zu dem man eine Ausbildung beginnen könnte. Irgendwann muss man als Ausländer diesen Schritt versuchen. Wir sind in der Schweiz ja auch gezwungen, das dann im Einzelfall zu beurteilen, das haben verschiedene Redner bereits betont. Diese Sicherheit gibt es in unserem Land. Man weist jemanden nicht einfach generell ab und sagt, er sei illegal da gewesen, deshalb müsse er jetzt raus, sondern man prüft, ob es sich um einen Härtefall handelt - mit den erwähnten Vorteilen für Familien, deren Kinder bereits hier zur Schule gegangen sind. Weiter wird man ja wohl auch dem Aspekt Rechnung tragen, ob man eine Familie auseinanderreissen soll oder nicht. Ich neige klar zur Meinung, dass man das nicht tun sollte.

Aber wenn wir jetzt dazu übergehen, auch die Berufslehre noch zu akzeptieren, dann wird es am Ende komplett unmöglich, jemanden auszuweisen. Man kann doch nicht jemanden, sagen wir, zehn Jahre im Land lassen, im Bewusstsein, dass das illegal ist. Komischerweise findet man auch die Eltern nicht, obwohl man ihre Kinder als Schüler hat. Das erstaunt einen in einem Rechtsstaat schon, und das kratzt an meinem Verständnis von Rechtsstaat. Ich muss Ihnen sagen: Es ist auch nicht gerecht. Es ist nicht gerecht! Es gibt Ausländer, die versuchen, den Weg über ein Asylverfahren zu gehen, und das - das wissen wir - ist auch kein Schleck, das ist eine grosse Herausforderung, das ist mühsam. Man geht ein hohes Risiko ein, dass man ausgewiesen wird, wieder gehen muss und die ganze Bemühung umsonst war.

Wenn wir hier jetzt die Illegalität dulden, dann sagen wir ja quasi als Rechtsstaat: Ihr müsst halt nicht versuchen, über ein Asylverfahren oder gar über ein normales Aufenthaltsgesuch - man kann sich ja auch um Arbeit bemühen - in das Land zu kommen; macht es doch besser illegal, dann habt ihr nämlich am Schluss die grösseren Chancen, und vor allem könnt ihr jahrelang bleiben. Ich finde das eines Rechtsstaates unwürdig. Wir senden auch falsche Signale aus, wenn wir von dieser Härtefallregelung abweichen und zu einer Art Generalamnestie übergehen, indem wir die Illegalität einfach dulden und irgendwann sagen: Lange genug illegal macht in der Summe dann legal. Das dürfen wir nicht. Ich würde hier eigentlich eine Art Green-Card-System vorziehen.

Ich würde es begrüssen, wenn der Bund sich überlegen würde, wie mit Kantonen oder auch Gemeinden umzugehen ist, die sich nicht um das Recht kümmern, sondern es verletzen. In der Deutschschweiz, z. B. im Aargau oder auch im Kanton Schaffhausen, gibt es kaum Probleme mit Sans-Papiers. Offenbar wird das Recht in diesem Land sehr unterschiedlich angewendet, und da muss ich ehrlich sagen: Ich finde das störend, und es ist eigentlich ein Affront gegenüber all jenen, die sich bemühen, diese unangenehme Arbeit zu erledigen, und die dies immer basierend auf dem Einzelfall, auf dem menschlichen Schicksal tun. Ich meine, wenn wir gerecht sein wollen, dürfen wir nicht Leute, die durch Illegalität oder auch kriminelles Verhalten in unser Land kommen, gegenüber jenen besserstellen, die über ein Aufenthaltsgesuch oder ein Asylverfahren versuchen, in unser Land zu kommen. Darum bin ich entschieden der Meinung, dass wir diese Vorstösse ablehnen müssen.