Schwaller Urs · Ständerat · 2010-09-14
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14
Wortprotokoll
Wir haben bereits in der Kommission und auch heute Morgen festgestellt, dass die verschiedenen Meinungen quer durch die Kantone und auch durch Parteien und Fraktionen gehen.
Gemäss den in der Kommission genannten Zahlen aus einer Studie gab es in der Schweiz im Jahre 2004 ungefähr 10 000 sogenannt papierlose Jugendliche; ich nenne sie mal so. Heute werden es sicherlich nicht weniger sein. Das sind Jugendliche, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, sei es, weil ihre Eltern nie eine Aufenthaltsbewilligung hatten, sei es, weil die Eltern nach Abweisung eines Aufenthalts- oder Asylgesuches trotzdem in der Schweiz geblieben sind, hier seit vielen Jahren irgendwo Schwarzarbeit gefunden haben, hier leben und wahrscheinlich sogar Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Das Problem dieser papierlosen Jugendlichen ist nun nicht gerade neu. Bereits in den 1990er Jahren - ich erinnere mich hierzu an Ausführungen unseres damaligen Erziehungsdirektors - wurde diesen Jugendlichen nämlich gemäss einer Empfehlung der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) der Zugang zur Schule gewährt, ja, sie wurden sogar aufgefordert, die Schule zu besuchen. Das war vor zwanzig Jahren. Gewährt wurde ihnen dieser Zugang, ohne dass sie eine Aufenthaltsbewilligung haben mussten und mit der Zusicherung, dass sie nicht der Fremdenpolizei oder dem Migrationsamt gemeldet würden. Das war klar; das finden Sie wahrscheinlich in den meisten Kantonen auch in den Protokollen. Gemäss der Schätzung des Schweizerischen Städteverbandes dürften heute jedes Jahr 300 bis 500 sogenannt papierlose Jugendliche die obligatorische Schulzeit abschliessen. Diese Zahl findet sich auch bestätigt in der letzten Erhebung des Kantons Neuenburg, welche ja davon ausgeht, dass 0,5 bis 1 Prozent eines jeden Schuljahrganges sogenannt papierlose Jugendliche seien. Gemäss Städteverband stellt sich das Problem entgegen dem, was man immer wieder hört, nicht nur in der Westschweiz, nicht nur in Neuenburg, in der Waadt oder in Genf. Vielmehr stellt sich das Problem in der gesamten Schweiz, gerade auch in den Ballungsgebieten von Zürich, Basel und Bern.
Ich finde Folgendes störend: Ein papierloser Schulabgänger kann weiterhin eine Schule besuchen. Er kann ins Gymnasium gehen, an eine Fachhochschule, offenbar kann er auch an eine Universität oder an die ETH gehen, er kann auch eine Lehre in einer staatlichen Lehrwerkstätte absolvieren; das geht so in Ordnung. Nicht möglich hingegen ist, dass er eine Lehre macht, denn der Lehrmeister würde sich mit seiner Unterschrift strafbar machen. Warum das für die Schulbehörden nicht gilt, habe ich in zwanzig Jahren nicht begriffen, denn das ist ja nun wirklich nicht sehr überzeugend.
In der Kommission wurde gesagt, der Jugendliche könne ja für die Zeit seiner Lehre eine sogenannte Härtefallbewilligung verlangen. Wenn tatsächlich für jeden Lehrling bis zum Ende der Lehrzeit eine solche Bewilligung gegeben würde, wäre das Problem gelöst, dann bräuchten wir nicht weiter zu diskutieren. Das habe ich aber in der Kommission nicht so verstanden, und meines Erachtens ist dem auch nicht so. Ich bitte die Frau Bundesrätin, in ihrer Antwort noch einmal auf die Frage zu antworten: Erhält jeder Jugendliche, der eine Lehre machen will, für die Dauer der Lehre eine solche Bewilligung, wenn er ein Gesuch stellt?
Im Zusammenhang mit der Härtefallbewilligung kommt hinzu, dass der papierlose Jugendliche sehr oft überhaupt keine Bewilligung verlangen wird, weil er damit indirekt auch seine papierlosen Eltern denunzieren muss. Der Jugendliche wird ja als Wohnadresse nicht einen Zeltplatz, sondern sein tatsächliches Zuhause der letzten sechzehn Jahre angeben. Wenn seine Eltern ebenfalls sogenannt Papierlose sind, was in den meisten Fällen zutreffen wird, muss ja dann die Fremdenpolizei oder das Migrationsamt bei Bekanntwerden ihres illegalen Aufenthalts ein Verfahren einleiten. Darum bin ich nicht überzeugt, dass dieser Weg tatsächlich eine Lösung bietet.
Zum Schluss: Ich will nicht den Aufenthalt der 50 000 oder 100 000 oder vielleicht 150 000 illegalen Ausländer legalisieren. Um das geht es mir nicht, so sehr Gutmensch bin ich auch nicht; das ist für mich kein Thema, und ich habe auch immer vertreten, dass negative Beschlüsse, sei es in einem Asylverfahren, sei es in einem Aufenthaltsverfahren, zu vollziehen sind. Wenn aber die Politik - ich spreche damit nicht allein den Bund, sondern vor allem auch die Kantone an - den heutigen Zustand andauern lässt, den Unterschied andauern lässt zwischen denjenigen, die weiterhin in eine Schule gehen, und denjenigen, die eine Lehre machen, wenn also weiterhin eine Ungleichbehandlung besteht, müssen wir handeln. Ich will dem jungen Papierlosen mit der Möglichkeit der Absolvierung einer Lehre eine bessere Startchance geben, und sei es in seinem Land, als er sie hat, wenn er bloss herumlungert und vielleicht gar in die Kleinkriminalität abrutscht.
Das ist der Grund, warum ich die Motion Barthassat und die Standesinitiative Neuenburg unterstütze, auch mit dem Ziel, hier eine Lösung zu finden und zu verhindern, dass sich unsere Nachfahren hier im Ständerat in zwanzig Jahren wieder mit dem Problem auseinandersetzen müssen.