Bieri Peter · Ständerat · 2010-09-14
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-14
Wortprotokoll
Nichts gegen Berichte, soweit diese berechtigt und notwendig sind und zu einem Zeitpunkt erstellt werden, in dem dazu effektiv auch eine Fragestellung in konkreter Form vorhanden ist. Keinen Sinn machen hingegen Berichte, die Auskunft über ein virtuelles Thema geben. Ich meine, unsere Verwaltung habe sich zurzeit genügend mit anspruchsvollen Themen zu befassen, mit Fragen, die sich uns effektiv auch stellen.
Der Postulant hat verschiedene Beispiele von Kantonsfusionen genannt, die schon angedacht wurden; ich verwende das Wort "angedacht". Sie sind aber nie in irgendeine konkrete Form geraten, weder ein Kanton Grossjura noch ein Kanton Grosszentralschweiz. All das waren Hypothesen, die einmal aufgestellt wurden, die angedacht wurden, die aber nie eine konkrete Form erhalten haben.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen - ich habe einen Auszug aus dem St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung vor mir -: Es sind in dieser Sache schon verschiedene Abhandlungen publiziert worden. Es ist nicht so, dass nichts vorhanden wäre. Professor Schweizer schreibt in diesem Kommentar, es gebe noch weitgehend ungeklärte Fragen. Mit einem Berichtlein kann man diese ganze Problematik nicht abhandeln. Wenn Sie die Frage wirklich in aller Tiefe prüfen wollen, wenn Sie die Konsequenzen ausloten wollen, dann beschäftigen Sie über einige Jahre eine erhebliche Zahl von Staatsrechtsgelehrten. Man muss sich im Klaren sein: Wenn wir der Verwaltung eine derartige Aufgabe geben, und dies in einem Moment, in dem noch nichts Konkretes vorhanden ist, dann setzen wir sehr viele Ressourcen ein für etwas, das noch in weitester Ferne liegt.
Der Postulant greift auch einige Themen auf, z. B. den Finanzausgleich bei Kantonsfusionen. Wir haben soeben den neuen Finanzausgleich miteinander behandelt. Der NFA wird jetzt umgesetzt. Ich glaube nicht, dass bei Kantonsfusionen die fusionierten Kantone auf die finanzielle Unterstützung der übrigen Kantone zählen könnten.
Zu den Alternativen zu Kantonsfusionen: Herr Kollege Comte, lesen Sie die Artikel 48 und 48a der Bundesverfassung. Dort werden die Verträge zwischen den Kantonen bzw. die Allgemeinverbindlicherklärung und die Beteiligungspflicht der Kantone, z. B. wenn diese miteinander Konkordate abschliessen, geregelt. Auch da gibt es nichts zu klären.
Das letzte Stichwort, das Sie mir gegeben haben und das mich besonders stutzig gemacht hat, ist die Frage der [PAGE 795] Zusammensetzung des Ständerates. Wenn wir selber sagen, dass bei Kantonsfusionen z. B. die Ständeratssitze nicht verlorengehen, dann schaffen wir uns selber ab. Ich meine, es wäre um dieses Haus schlecht bestellt, wenn wir an unseren eigenen Stühlen sägen würden. Wenn man das macht, Herr Comte, dann können die grossen Kantone zu Recht sagen, sie hätten hier drin mehr Sitze zugute als bloss zwei, denn ein fusionierter Kanton - ich sage mal Neuenburg und Jura - hätte dann entsprechend vier Ständeräte, der grosse Kanton Zürich aber immer noch zwei. Sie müssen mir schon erklären, wie Sie das dann rechtfertigen wollen. Ich bin sehr vorsichtig, über die Frage der Ständeratszusammensetzung zu diskutieren, insbesondere im Lichte von Kantonsfusionen.
Ich meine, wir sollten die Ressourcen in der Verwaltung für Dinge einsetzen, die aktuell sind, bei denen wirklich ein reelles Problem vorhanden ist, und nicht für eine theoretische Diskussion. Dafür sind unsere Hochschulen da, unsere Staatsrechtsprofessoren, die solche Gedanken in Seminaren, bei Dissertationen und Master-Arbeiten weiterentwickeln können. Aber belästigen wir nicht unsere Verwaltung mit solchen Themen.
Deshalb bitte ich Sie, dieses Postulat abzulehnen.