Kuprecht Alex · Ständerat · 2010-09-20
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Beim hier zu behandelnden Vorstoss handelt es sich um eine Motion, die bereits am 18. März 2009 im Nationalrat eingereicht und am 12. Juni des gleichen Jahres behandelt wurde. Der Nationalrat hat die Punkte 1 bis 3 der Motion angenommen. Es handelt sich bei diesen drei Punkten um die Kostenentwicklung in den folgenden drei Bereichen: Erstens geht es um den kontinuierlichen Anstieg der Tarife für ambulante Spitalbehandlungen, zweitens um die hohen Preise für Medikamente, die einem ausführlichen Preisvergleich, z. B. mit den Preisen in den EU-15-Staaten, unterzogen werden, und drittens auch darum, die hohen Preise von diagnostischen und therapeutischen Mitteln und Gegenständen zu überprüfen.
Die vorliegende Motion hat noch einen vierten Punkt. Dabei geht es um den Auftrag an den Bundesrat, eine Höchstgrenze für die Sicherheitsreserven in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festzusetzen, indem Artikel 78 der Verordnung über die Krankenversicherung entsprechend geändert wird. Dieser Punkt - die Frau Ratspräsidentin hat es bereits gesagt - steht nicht mehr zur Diskussion, weil er vom Nationalrat abgelehnt wurde. Diesen nicht unwichtigen Punkt hat jedoch die SGK auch darum abgelehnt, weil sie am 15. Februar 2010 einer Standesinitiative des Kantons Genf Folge gegeben hat, die ebenfalls eine Höchstgrenze für diese Reserven verlangt. Die SGK des Nationalrates hat inzwischen diesem Beschluss ebenfalls zugestimmt; das entsprechende Problem wird also im Rahmen der Behandlung eines anderen Vorstosses einer umfassenden Prüfung unterzogen.
Die Kommission anerkennt, dass seitens des BAG in den vergangenen achtzehn Monaten, seit der Einreichung der Motion im Nationalrat, schon zahlreiche Bemühungen zur Stabilisierung der Kosten unternommen wurden; das gilt insbesondere für die Reduktion der Preise bei den Medikamenten. So wurden unter anderem folgende Massnahmen ergriffen: Erstens fand eine ausserordentliche Überprüfung sämtlicher Medikamentenpreise statt, und zwar mit einer Ausdehnung der Anzahl Länder beim Vergleich des entsprechenden Warenkorbs; hinzugekommen sind nun auch Österreich und Frankreich. Zweitens wurde die Dreijahresregelung eingeführt, d. h. die alle drei Jahre zu erfolgende Prüfung der Medikamentenpreise; dies gilt auch für Generika, deren Preise markant ansteigen.
All diese Massnahmen haben zu einer Kosteneinsparung von mehr als 400 Millionen Franken geführt. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Druck auf die Medikamentenpreise weiter anhalten wird. Der Medikamentenmarkt mit einem Volumen von rund 4,5 Milliarden Franken wird wohl in diesem Jahr nicht so stark wachsen. Dementsprechend sind die Einsparungen der bereits erwähnten rund 400 Millionen Franken ein wesentlicher Beitrag zur Kostendämpfung. Nichtsdestotrotz müssen auch in Zukunft immer wieder Bemühungen unternommen werden, um nicht nur die Medikamentenpreise an sich, sondern vor allem auch die entsprechenden Kosten in den Griff zu bekommen.
Ich beantrage Ihnen namens der SGK, die vorliegende Motion unter Streichung von Ziffer 4, die ja nicht mehr zur Diskussion steht, anzunehmen. Die Frage der Reserven werden wir im Rahmen des bereits erwähnten Vorstosses des Kantons Genf zu einem späteren Zeitpunkt weiterbehandeln.