Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-09-21
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-21
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Hunde können, das wissen wir, viel Freude machen. Aber es gibt auch Probleme mit ihnen, zum Beispiel bei Hundebissen. Im Kanton Zürich, so die Statistik, gibt es 55 000 Hunde. Gemäss der Hundebissstatistik - ich habe jetzt gelernt, dass es auch das gibt - sind im Jahr 2008 über tausend Hundebisse gemeldet worden. Ich spreche immer noch vom Kanton Zürich: 580 Menschen und 450 Tiere wurden gebissen. Wenn man das auf die Schweiz hochrechnet, kann man sagen, dass es in der Schweiz pro Jahr vermutlich etwa fünf- bis sechstausend registrierte Hundebisse gibt. Im Kanton Zürich biss 2008 jeder hundertste Hund einen Menschen. Im Kanton Schwyz, wo es eine Leinenpflicht gibt, nur jeder hundertfünfundvierzigste. Es gibt - nebst anderem - mit Hunden auch Probleme, und es gibt auch geeignete Massnahmen mit einer gewissen Wirkung. Aber diese Massnahmen können natürlich auch nicht alle Probleme lösen.
Es stellt sich jetzt für uns die Frage, ob in diesem Bereich die Kantone legiferieren sollen oder der Bund, wie es das Konzept des Ständerates vorsieht, oder gemäss dem Beschluss des Nationalrates sogar der Bund und die Kantone. Es gibt Bereiche, wo es Sinn macht, dass der Bund Minimalstandards setzt und die Kantone darüber hinausgehen können. Wenn wir aber nicht unnötig viele Gesetze wollen, dann dürfen wir nur dort auf zwei staatlichen Ebenen legiferieren, wo es eine klare und sachliche Begründung gibt. Diese Frage hat sich innert kurzer Zeit mehrmals gestellt, zum Beispiel bei der Rauchergesetzgebung oder auch beim Thema Risikosportarten und Bergführer. Im Gegensatz zu Nichtraucherrestaurants mit oder ohne Fumoir, die ja in allen Fällen an Ort bleiben, bewegen sich Hunde leicht und oft über die Kantonsgrenzen hinweg. Es gilt, was uns die Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte schreibt: Bei einer Lösung mit kantonalen Sonderregelungen weiss man nicht recht, woran man ist, und das verunsichert; es kann unter Umständen sogar gefährlich werden. Der Titel des Papiers der Tierärzte lautet übrigens "Nur das Konzept des Ständerates bringt eine Verbesserung". Darum plädiere ich für eine Bundeslösung, die schweizweit verbindlich regelt. Wenn die Kantone darüber hinaus noch individuell regeln können, wenn man also keine abschliessend einheitlichen Standards will, dann braucht es nach meiner Auffassung kein Gesetz auf Bundesebene; so hat sich auch Frau Bundespräsidentin Leuthard im Nationalrat geäussert.
Ich beantrage also mit der Mehrheit der Kommission, beim Konzept des Ständerates zu bleiben und möchte noch darauf hinweisen: Ein Gesetz gemäss Nationalrat braucht es meiner Meinung nach nicht. Das würde ich dann konsequenterweise auch ablehnen.