Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-21
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher, Herr Maissen, hat die Argumente eigentlich klar auf den Tisch gelegt und auch gesagt, dass man hier von zwei Konzepten ausgeht. Kombiniert mit Artikel 13 ist Artikel 1 ein klarer Vorentscheid.
Ich kann dort anschliessen, wo Herr Freitag aufgehört hat, nämlich bei der Frage, ob Zürcher Hunde tatsächlich anders beissen als Genfer oder Walliser Hunde oder ob Hunde überall gleich beissen. Wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten, dann ist es eigentlich klar, dass wir eine Bundeslösung brauchen. Wenn Hunde beissen, dann tut es weh, und wir müssen die Menschen schützen.
Es ist richtig, dass wir mit dem Gesetz zu spät kommen; da hat Herr Luginbühl Recht. Sie müssen aber mit der Verfassungsbestimmung noch vors Volk. Als wir begonnen haben zu diskutieren, hatte es Unfälle gegeben, und es stand im Raum: Wir müssen schützen, wir müssen handeln. Die Kantone waren aber dann schneller als der Bund. Heute sind es nur noch drei Kantone, die explizit auf eine Bundeslösung warten. Viele andere haben legiferiert. Sie haben dann gesagt: Doch, wir wollen eine Bundeskompetenz, wir schaffen eine Verfassungsbestimmung. Damit müssen Sie aber noch vors Volk. Ich freue mich auf die Argumente vor dieser Abstimmung. Sie sagen dann dem Volk, Sie machten eine Bundesbestimmung, aber gleichzeitig haben wir ein Gesetz, das 26 kantonale Lösungen zulässt. Das Gesetz scheint mir schon von daher problematisch zu sein. Dann können Sie eigentlich auf die ganze Übung verzichten und sagen: Die Kantone haben legiferiert, das reicht uns, wir belassen es bei diesen Unterschieden. Wenn Sie sich nach wie vor für eine Bundeskompetenz aussprechen, dann ist es klar, dass man bei den Artikeln 1 und 13 gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission entscheiden muss, was auch aus der Befragung und aus der Vernehmlassung mit den Kantonen klar hervorgegangen ist, wie Herr Luginbühl erwähnt hat. Wenn Sie ein bisschen vergleichen, sehen Sie, dass man überall, wo es um Schutzbestimmungen geht, sei es beim Arbeitnehmerschutz, sei es beim Schutz im Bereich Verkehr oder im Bereich Bauten, eigentlich immer eine schweizweit standardisierte Regelung gewünscht hat, mit gewissen Flexibilitäten beim Vollzug.
Frau Ständerätin Maury Pasquier, Sie sagen, mit einer Bundeslösung würde in Genf das Schutzniveau sinken. Ich wage doch, dies zu bestreiten. Wichtig ist ja, darin besteht der Fortschritt, dass man dann überall Schutzbestimmungen hat. Ich bezweifle, dass Sie mir sagen können, welche der Genfer Massnahmen wie viel zum Schutz beigetragen hat: War es der Leinenzwang, war es der Maulkorbzwang? Ich glaube, dass das einfach niemand klar sagen kann; zudem ist es auch nicht wissenschaftlich erhärtet. Meines Erachtens sind hier die Fachleute die Tierärzte. Sie kennen die Hunde bestens, und auch die Tierärzte befürworten eine Bundeslösung.
Deshalb plädiere ich dafür, dass man hier entsprechend der Konsultation der Kantone und entsprechend den Schutzstandards in vielen anderen Gesetzen auf die Bundeslösung einschwenkt und damit die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt.