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Graber Konrad · Ständerat · 2010-09-21

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21

Wortprotokoll

Die Motion 10.3402 verlangt, dass Bezüge von über 3 Millionen Franken dem Beschluss der Generalversammlung unterstellt werden. Der Motionär und die Mitunterzeichner verfolgen damit das Ziel, Bezüge über 3 Millionen Franken als Gewinnverwendung und nicht als Gehalt zu behandeln. Ich habe die Motion am 10. Juni 2010 eingereicht. Am 22. Juni 2010, also zwei Wochen später, hat Ihre WAK dann das Thema, auch mit meiner Unterstützung, ebenfalls aufgenommen und die parlamentarische Initiative 10.460, "Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen", eingereicht. Inhaltlich sind Motion und parlamentarische Initiative identisch.

In der Zwischenzeit hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates das Anliegen ebenfalls aufgenommen; sie will es prüfen und führt deshalb noch umfangreiche Anhörungen durch. Ich erkenne darin den Willen, das Anliegen sehr ernsthaft zu prüfen und zu analysieren. Ich hoffe, dass mit den Anhörungen nicht einfach Argumente gegen die Motion oder die parlamentarische Initiative gesucht werden, sondern dass der Vorschlag allenfalls noch perfektioniert wird. Auf alle Fälle scheint es mir richtig, dass uns die Kommission für Rechtsfragen, wenn sie diese Abklärungen abgeschlossen hat, im Rahmen des Gegenentwurfes zur Abzocker-Initiative einen Vorschlag unterbreitet. Das wäre die von mir persönlich favorisierte Lösung. Thematisch gehört das Anliegen in den Gegenentwurf zu dieser Initiative, deshalb scheint es mir korrekt, wenn diese Arbeiten zuerst abgeschlossen werden.

Ich würde die Motion gerne sistieren und in der Hinterhand behalten für den Fall, dass die Kommission für Rechtsfragen zur Auffassung kommen sollte, das Anliegen solle nicht im Rahmen des Gegenentwurfes zur Abzocker-Initiative aufgenommen werden. Es wäre dann aus meiner Sicht im Rahmen einer separaten Vorlage zu realisieren, wozu die Annahme der vorliegenden Motion den richtigen Weg darstellen würde. Damit wir die Diskussion hier im Rat nicht zweimal führen und da sowohl Motion wie auch parlamentarische Initiative in die gleiche Richtung gehen und die Kommission für Rechtsfragen bereits umfangreiche Arbeit geleistet hat - und noch leisten wird -, beantrage ich, die Motion zurzeit zu sistieren und zusammen mit der Behandlung des Berichtes der Kommission für Rechtsfragen zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" zu traktandieren. Das dürfte voraussichtlich in der nächsten Session der Fall sein.

Ich bitte Sie, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.