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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-21

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-21

Wortprotokoll

Einige doch vielleicht eher persönliche Anmerkungen: Herr Kollege David hat gesagt, unterschwellig würde wohl das Ziel dieser Motion darin bestehen, die Unternehmen zu entlasten und die Mitarbeiter zu belasten. Diese Aussage wäre ja nur dann richtig, wenn man von der Annahme ausginge, Unternehmen würden nichts lieber machen als kartellwidrige Absprachen treffen. Diese negative Optik der Wirtschaft stört mich. Es sind Fehler passiert, aber gerade diese Fehler haben bei den Unternehmungen ein Umdenken bewirkt. Ich weiss aus eigener Anschauung, sowohl aus der MEM-Industrie wie aus der Pharma- und der Nahrungsmittelindustrie, welche gewaltigen, wirklich gewaltigen Anstrengungen im Bereich Compliance unternommen werden. Da werden Millionen Franken pro Jahr ausgegeben, um eine diesbezügliche Organisation aufrechtzuerhalten.

Für die Unternehmen, die dies tun, bleibt immer etwas, nämlich der Mensch als letztes Risiko. Der Mensch ist nicht permanent bereit, sich einer Anordnung zu unterziehen. Es kann für Menschen eigensüchtige, egoistische Antriebe geben, etwas zu tun, das z. B. ihrer Karriere förderlich sein könnte, dies entgegen allen Obliegenheiten, die die Firma ihnen auferlegt, entgegen allen Weisungen usw. Die Unternehmen wollen nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass solche Menschen durch eine Strafandrohung allenfalls doch abgeschreckt werden, ihre eigensüchtigen Motive durchzusetzen.

Strafrechtliche Sanktionen wirken präventiv. Der Verlust des gesellschaftlichen Ansehens und anderes sind Momente, die für die Menschen eine Rolle spielen. Ich glaube, es ist schon aus dieser Optik heraus richtig, wenn man zur Abrundung des gesamten Präventionssystems einerseits eine starke Compliance fordert, andererseits aber eben diesen letzten Mosaikstein im Geschehen auch noch präventiv erfasst.

Herr David hat gesagt, wenn die Motion angenommen werde, sei der Bundesrat gehalten, diese verschiedenen Schwierigkeiten und Probleme anzugehen und kreativ eine Lösung zu suchen. Das und nur das ist der Sinn der Motion. Es wurde ja darauf verzichtet, in der Motion bereits im Detail eine Regelung aufzuzeigen, im Bewusstsein, dass diese richtigerweise vom Bundesrat vorbereitet wird. In Kenntnis dessen, was uns der Bundesrat vorlegt, wird es uns möglich sein, tatsächlich eine allen Bedenken Rechnung tragende Lösung zu finden.

Die Frage von Herrn David, ob dies getrennt geschehen kann oder nicht, beantworte ich so: Es ist Sache des Bundesrates zu sehen, inwieweit das in zeitlicher Hinsicht zu Problemen bezüglich der ersten Revision führen könnte. Wenn der Bundesrat zur Auffassung kommt, dass es wesentliche zeitliche Gründe gibt, zuerst die erste kartellrechtliche Änderung bezüglich der Umorganisation durchzubringen und dann erst einen zweiten Schritt zu machen, kann ich mir das persönlich durchaus vorstellen, bin aber selbstverständlich nicht befugt, dies im Namen der Kommission zu sagen.

Damit glaube ich diejenigen Gründe dargelegt zu haben, die es meines Erachtens rechtfertigen, die Motion anzunehmen.