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Frick Bruno · Ständerat · 2010-09-29

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-29

Wortprotokoll

Sie ersehen aus der Fahne, dass Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission beantragt, das Rüstungsprogramm in seiner ersten Fassung vom 17. Februar 2010 um 122 Millionen auf 407 Millionen Franken zu reduzieren und die Zusatzbotschaft vom 30. Juni 2010 über 122 Millionen Franken zu genehmigen. Die Gesamtsumme von 529 Millionen für das Rüstungsprogramm 2010 bleibt damit unverändert.

Als der Bundesrat im Februar das Rüstungsprogramm auf den Tisch legte, rieb sich die SiK in der Tat die Augen. Anfang Jahr hatten Sie, Herr Bundesrat Maurer, die ungenügende Ausrüstung der Armee heftig kritisiert - zu Recht, wie wir überzeugt sind. Sie und Herr Blattmann als Chef der Armee haben eindrücklich dargelegt, dass nur 3 von 20 Infanteriebataillonen, nur 2 von 5 Artillerieabteilungen und nur 1 von 3 Panzerbataillonen usw. einsatzfähig seien. Das Gros der Armee ist nicht einsatzfähig, ihr fehlen wesentliche Ausrüstungen, abgesehen von den logistischen Problemen, die wir haben. Umso mehr staunten wir, dass mit dem Rüstungsprogramm 2010 zu 90 Prozent Lastwagen, Lieferwagen, Personenwagen und Gabelstapler zu beschaffen wären, nämlich für 474 Millionen Franken. Die beiden anderen Beschaffungsposten, 24 Millionen für die logistische Ausstattung der leichten Helikopter und 31 Millionen für die Ausbildungssysteme für Jetpiloten, gehen in Ordnung. Die Kommission fragte sich aber angesichts der Hiobsbotschaft über die Einsatzfähigkeit verwundert, weshalb der Bundesrat die Mittel des Rüstungsprogramms zu 90 Prozent in Last- und Personenwagen und Gabelstapler investiert. Sie wertete dies als nicht konsequent, zumal Militärfahrzeuge zumeist einen relativ tiefen Kilometerstand haben und bekanntlich eine lange Lebensdauer aufweisen.

Unbestritten ist in der Kommission, dass jene Lastwagen zu beschaffen sind, welche für die Fahrerausbildung benötigt werden, und dass jene Fahrzeuge zu ersetzen sind, die für die transportierte Truppe eine Gefahrenquelle sein können, weil sie den Sicherheitsanforderungen nicht genügen.

Die Kommission gelangte zum Schluss und zur Erkenntnis, dass die Armee selbstverständlich Lastwagen braucht, dass die Prioritäten im Rüstungsprogramm angesichts der berechtigten Klagen des Departements- und des Armeechefs über die Einsatzfähigkeit aber nicht überzeugend gesetzt sind. Die Kommission forderte den Bundesrat im Mai auf, auch Material zu beschaffen, welches die Einsatzfähigkeit der Truppe erhöht. Im Vordergrund stand die Idee, zusätzliche geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge zu beschaffen. Dafür hat die Armee aus dem Rüstungsprogramm 2008 noch eine Option zum selben Preis offen. Die Kommission regte an, solches Material zu beschaffen und diese Beschaffung insbesondere bei den Last- und Personenwagen zu kompensieren. Sie ging von der Idee aus, den entsprechenden Kredit zu kompensieren. Der Bundesrat nahm den Ball auf und legte am 30. Juni 2010 eine Zusatzbotschaft vor, umfassend zwei Kernpunkte: erstens die Beschaffung von 70 geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen für 122 Millionen Franken; dies wäre zweitens als zusätzliche Beschaffung zum Rüstungsprogramm 2010 vorgesehen, welches sich damit von 529 auf 651 Millionen Franken erhöhen würde.

Die SiK beantragt Ihnen nach zweimaliger Beratung Folgendes:

1. Die Beschaffung der Last-, Liefer- und Personenwagen und der Gabelstapler ist um 122 Millionen Franken zu reduzieren. Wie der verbleibende Kredit von 352 Millionen Franken für die Fahrzeugparkerneuerung zu verwenden ist, wird das VBS entscheiden. Unsere Meinung ist, dass jene Fahrzeuge, welche für die Fahrerschulung und zur Ausmerzung von Sicherheitsrisiken nötig sind, beschafft werden.

2. Die 24 Millionen für die Logistikausstattung der leichten Helikopter und die 31 Millionen Franken für die Ausbildungssysteme für Jetpiloten sind zu genehmigen.

3. Es sind die zusätzlichen 70 geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge für 122 Millionen Franken zu beschaffen.

Der Gesamtkredit beträgt damit unverändert 529 Millionen Franken, wie vom Bundesrat in der ersten Botschaft beantragt. Die Kommission entschied sich mit 8 zu 2 Stimmen ohne Enthaltung für diese Reduktion und mit 9 zu 1 Stimmen für die Beschaffung gemäss Zusatzbotschaft.

Warum verlangt die Kommission die Kompensation? Ausschlaggebend war die Haltung der Finanzkommission, welche wir konsultierten. Die Finanzkommission ermahnte uns, zwischen den Verpflichtungskrediten und den jährlichen Zahlungskrediten ein ausgewogenes Verhältnis zu wahren und nicht durch zusätzliche Beschaffungen jetzt das Gleichgewicht zu stören. Was wir zusätzlich beschaffen würden, würde das Gleichgewicht in den nächsten Jahren stören. Der Bundesrat ist aber seinerseits frei, das von der heutigen Reduktion betroffene Material in einem nächsten Rüstungsprogramm wieder zu unterbreiten.

Welches sind die Auswirkungen auf das Material und die Truppe, wenn Sie Ihrer Kommission folgen? Bezüglich der [PAGE 951] geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge stehen ihr 70 zusätzliche Einheiten zur Verfügung. Die Einsatzbereitschaft der Infanterie wird durch diese Erhöhung um einige Bataillone erhöht, ohne dass die künftige Armee präjudiziert wird. Selbst wenn die Armee auf jene Grösse reduziert wird, welche den tiefsten bisher genannten Zahlen entspricht, sind keine Fahrzeuge überzählig.

Bezüglich der Lastwagen Folgendes: Was dringend ist, kann beschafft werden, der Rest kann noch etwas warten und in einem nächsten Programm bestellt werden.

Die Frage war anfänglich noch offen, ob alle geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge mit der internen Bordverständigungsanlage ausgerüstet werden können. Die Antwort der Armasuisse schliesslich ist klar: Aus dem Pool lassen sich mindestens 35 der 70 Fahrzeuge sofort ausrüsten. Rund 35 Fahrzeuge werden für die Schulung gebraucht; diese brauchen keine Bordverständigungsanlage. Die Auslieferung dieser geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge erfolgt ab dem Jahr 2014. Die nötige Ausrüstung mit Bordverständigungsanlagen ist möglich. Im Extremfall könnten einige wenige in den ersten Monaten nicht verwendet werden, aber das ist im Ganzen kein Nachteil. Aller Voraussicht nach werden keine ungenutzten Mannschaftstransportfahrzeuge herumstehen.

Herr Kollege Zanetti hat wegen dieser Frage den Antrag gestellt, auf die Zusatzbotschaft nicht einzutreten. Er wird ihn noch begründen, wenn wir zu dieser Vorlage kommen. Sein Problem ist an sich inzwischen gelöst, sodass wir leichten Gewissens auch diese Fahrzeuge beschaffen können. Ich werde aber nach seiner Begründung gerne noch auf seine Argumente eingehen.

Ich ersuche Sie, den Anträgen Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission zu folgen.