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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-09-29

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-29

Wortprotokoll

Ich möchte mich zu drei Themen kurz äussern. Ich werde das cool und nüchtern tun, wie das Kollege Bieri wünscht. Warum ein Verbot, warum dieses Verbot im Gesetz - das war ein Thema -, und warum geht das trotz der Abkommen, die wir mit der EU haben? Sie schliessen daraus, dass ich ganz klar für diese Vorlage bin.

Erstens: Warum überhaupt ein Verbot? Sie kennen die Anliegen der ursprünglichen parlamentarischen Initiative Marty Kälin, und Sie kennen auch die Bilder, die dieses Anliegen damals motiviert haben, Bilder von Tiertransporten, die wir alle wohl nicht tolerieren wollen. Es sind aber nicht nur diese Bilder - ich will ihre Drastik jetzt gar nicht beschreiben, Sie kennen sie -, sondern es sind auch die Transportbedingungen in der Schweiz, die für solche Transporte nicht geeignet sind. Wir haben beispielsweise die logistischen Einrichtungen nicht, um mit Tieren umzugehen, die nicht adäquat transportiert würden; es gibt, das sagen auch die Kantonstierärzte, ein zusätzliches Tierseuchenrisiko, es gibt also ein Risiko für die Gesundheit unserer eigenen Tiere. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die es als sinnvoll und richtig erscheinen lassen, dass Schlachttiere nicht durch die Schweiz durchgeführt werden. Man könnte diesen Katalog verlängern. Auch wenn man kein extremer Tierschützer sein will, kann man sagen, dass es genügend Gründe gibt - Tierseuchen, Logistikbasis -, die dazu führen zu sagen, dass eine Durchfuhr nicht sinnvoll ist; dies völlig losgelöst von der Frage, die schon angetönt wurde, nämlich weshalb man eine Kuh aus dem Norden von Deutschland überhaupt lebend durch ganz Europa fahren muss, wenn sie dann in Italien verspeist wird. Weshalb kann eine solche Kuh nicht geschlachtet verfrachtet werden? Diese Frage ist noch nie abschliessend geklärt worden.

Zweitens: Warum das Ganze nicht einfach in der Verordnung belassen? Natürlich könnte man das tun. De facto, Herr Bieri hat es gesagt, wären die Auswirkungen für die Tiere vielleicht die gleichen, ich weiss es nicht. Aber: Wir haben hier sechs Standesinitiativen, die teilweise mit sehr grossem Echo und sehr grossen Erwartungen überwiesen worden sind. Sechs Kantone haben entsprechende Initiativen eingereicht! Es gilt also auch zu markieren, dass wir dieses Verbot wirklich ernst nehmen, dass es eben nicht auf Verordnungsstufe durch die Verwaltung angepasst oder verändert wird, sondern dass es eine klare Aussage im Gesetz gibt, nämlich dass Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind, nicht durch die Schweiz durchgeführt werden dürfen.

Lassen Sie mich nun zum dritten Argument kommen, wonach die Vorlage der WBK-Mehrheit nicht kompatibel mit dem Landwirtschaftsabkommen der EU sei: Zumindest aufgrund der Aussage des Tierschutzes und weiterer Experten ist dem nicht so. Das Landwirtschaftsabkommen mit der EU ist ganz, ausschliesslich auf Handelsbarrieren ausgerichtet. Artikel 5 dieses Abkommens hält klar und unmissverständlich fest, dass nur veterinärhygienisch oder tierzüchterisch motivierte Handelshemmnisse mit diesem Abkommen abgebaut werden sollen, jedoch nicht tierschützerisch motivierte Handelshemmnisse - und das ist ja hier das Thema. Man darf beifügen, dass der Tierschutz auch im übrigen Bereich des Landwirtschaftsabkommens kein besonderes oder nur ein indirektes Thema ist, indem tierseuchenpolizeiliche [PAGE 942] Vorschriften natürlich auch dem Schutz der Tiere dienen können. Im gesamten, 406 Seiten schweren Abkommen wird der Begriff "Tierschutz" gerade ein einziges Mal verwendet. Die Entwicklung seither zeigt auch, dass die Parteien trotz diesem Landwirtschaftsabkommen durchaus verschiedene neue Tierschutzbestimmungen erlassen haben; beispielsweise hat die Schweiz ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle und die Begrenzung der Dauer der Tiertransporte auf sechs Stunden erlassen, welche in der EU acht Stunden mit Pausen dauern dürfen.

Wenn man das also nüchtern analysiert, dann kann man erstens sehr klar begründen, weshalb es unsinnig ist, Schlachttiere durch ganz Europa und durch die Schweiz zu fahren, und weshalb dies auch tierseuchenbezogen risikoreich ist. Man kann zweitens auch klar sagen, dass diese Aussage in das Gesetz eingefügt werden soll, damit auch gegenüber den sechs Kantonen mit ihren Standesinitiativen klargemacht wird, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen und sie nicht einfach der Verwaltung über die Verordnung überlassen. Drittens schlägt Ihnen die WBK-Mehrheit eine Formulierung vor, die mit dem Landwirtschaftsabkommen mit der EU kompatibel ist.

Aus diesen drei Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.