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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-29

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-29

Wortprotokoll

Ich glaube, Einigkeit im Bereich der Robbenjagd besteht bei allen darin, dass Handlungsbedarf besteht. Es fehlen heute griffige Mindestschutzvorschriften, wie man die Robbenjagd tierschutzgerecht durchführen kann. Da ist ja auch gerade durch diese EU-Richtlinie einiges in Bewegung gekommen, das ist das Verdienst dieser Regulierung. Nichtsdestotrotz, das Problem ist nach wie vor eben nicht gelöst. Die OSZE hat sich im vergangenen Jahr in der Parlamentarischen Versammlung darum gekümmert und ist - das ist auch ein Fortschritt - zum Schluss gekommen, Robbenjagd tierschutzgerecht durchzuführen sei möglich. Das sagen heute auch alle Veterinärmediziner, die sich in diesem Bereich bewegen. Die [PAGE 948] OSZE hat an die Nationen appelliert, endlich zusammenzuarbeiten und diese Standards eben miteinander zu entwickeln. Man hat auch nochmals gesagt, man müsse den Inuit und anderen, die in der Robbenjagd tätig sind, schon auch entgegenkommen, um hier einen Umgang mit ihrer Tradition und auch mit dem Handel zu finden. Das ist dann eben nicht mehr nur der traditionelle Handel, wie es hier im Wortlaut der Motion festgehalten ist.

Der Bundesrat hat die Motion 09.3739 der WBK-SR deshalb unterstützt, weil diese Motion genau das verlangte: Grundsätzlich wollen wir in der Schweiz Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten untersagen, sofern sie eben nicht nachweislich unter Einhaltung der Tierschutzstandards entstanden sind, und diese müssen jetzt kreiert werden. Das ist offensichtlich ein internationaler Streit, und dieses Problem ist noch nicht gelöst. Deshalb, glaube ich, ist es tatsächlich gefährlich, jetzt einfach auf die EU-Richtlinie einzuschwenken, die halt wirklich grosse Probleme aufwirft. Es ist so, da hat Frau Fetz Recht, Kanada hat noch nicht bei der WTO geklagt, auch Norwegen noch nicht, aber die Vorabklärungen sind wirklich im Gange. Es kann relativ schnell passieren, und dann wären wir natürlich dort auch eingeklagte Partei.

Also, ich möchte grundsätzlich nicht, dass die Schweiz bei der WTO eingeklagt wird. Deshalb ziehe ich gerade in diesem Streit, der hier entbrannt ist, und aufgrund der Feststellung, dass es noch keine akzeptierten Tierschutzstandards für die Robbenjagd gibt, eigentlich den Wortlaut der Motion der WBK-SR vor, der besagt: Auch in der Schweiz wollen wir grundsätzlich Ein- und Durchfuhr von Robbenprodukten untersagen. Aber der Kreis der Ausnahmen muss noch konziser gefasst werden. Das braucht Zeit, und hier, glaube ich, kann die Schweiz nicht einen völligen Alleingang machen. Hier braucht es vielmehr im Rahmen der OSZE, im Rahmen der WTO, im Rahmen dieser Diskussionen insbesondere mit Kanada und Norwegen diese Denkarbeit, damit künftig die Robbenjagd von allen wissenschaftlich fundiert durchgeführt wird. Ob sie industriell oder durch die traditionellen Jägerinnen und Jäger durchgeführt wird, spielt meines Erachtens keine Rolle. Sie muss generell tierschutzgerecht sein, und deshalb schliesse ich mich hier weiterhin Ihrer Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit an.

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