Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-09-29

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29

Wortprotokoll

Der Kommission lag ein ähnlicher Antrag vor. Es wurde der Antrag gestellt, eine neue Bestimmung mit folgendem Wortlaut aufzunehmen: Unlauter handelt, wer "unadressierte Werbesendungen zustellt und sich dabei über den erkennbaren Wunsch des Empfängers hinwegsetzt, keine solchen zu erhalten". Das war der Antrag, den wir diskutiert haben. Es war ein umfassender Antrag: Er bezog sich auf jene, die sich über den Stopp-Werbung-Kleber beim Briefkasten hinwegsetzen oder über den Hinweis im Telefonbuch, dass jemand keine Werbeanrufe will.

In der Kommission wurde dieser Antrag mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Deshalb kann ich im Namen der Mehrheit der Kommission sagen, dass wir das Problem kennen, aber zum Schluss gekommen sind, dass wir eine derartige Bestimmung nicht aufnehmen sollten. Das gilt meiner Meinung nach auch für den Antrag Savary, der sich auf den Vermerk im Telefonbuch beschränkt.

Weshalb sollten wir eine derartige Bestimmung nicht aufnehmen? Wir alle sind mit Frau Savary der Meinung, dass diese Telefonanrufe, die zwischen zwölf und ein Uhr mittags und zwischen halb sieben und acht Uhr abends kommen, ein echtes Ärgernis sind. Aber das Problem liegt darin: Wie wollen Sie eine solche Bestimmung durchsetzen? Wenn es um die Durchsetzbarkeit geht, stehen Sie schlechterdings an. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es keinen Sinn macht, eine Bestimmung in die Gesetzgebung aufzunehmen, bei der praktisch keine Sanktionsmöglichkeit besteht oder bei der es zumindest sehr schwierig ist, etwas in Bewegung zu setzen. Das ist der Grund dafür, dass wir in der Kommission den umfassenderen Antrag abgelehnt haben.

Es ist darauf hingewiesen worden, dass man, wenn nicht erkennbar sei, wer es ist, Strafanzeige gegen unbekannt erstatten könne. Das sind die Möglichkeiten, die Sie haben. Es ist ärgerlich, aber als Gesetzgeber muss ich Ihnen sagen: Sie werden es nicht fertigbringen, dieses Ärgernis mit einer gesetzgeberischen Lösung zu beseitigen. Deshalb sind wir der Meinung, dass man nicht versuchen sollte, dieses Problem mit einer vermeintlichen Gesetzgebung zu lösen; das wäre Augenwischerei.

Das waren die hauptsächlichen Argumente, weshalb wir in Bezug auf dieses in der Tat bestehende Phänomen auf eine gesetzliche Regelung verzichtet haben.