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Hutter Markus · Nationalrat · 2010-11-30

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Wir haben zwei Minderheitsanträge, welche der Kommission vorgelegen haben.

Beim ersten geht es um den Antrag der Minderheit Kunz zu den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen. Es ist für die Mehrheit der Kommission, die mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande kam, klar, dass es sich bei dieser Aufstockung um einen Entscheid des Parlamentes handelt. Es geht um die Teilnahme an den EU-Bildungsprogrammen, und diese Teilnahme ist wichtig. Wenn wir hier um diese 7 Millionen Franken kürzen würden, würden wir eine Verletzung von abgeschlossenen Verträgen bewirken. Nochmals: Das basiert auf einem Beschluss des Parlamentes.

Zum zweiten Antrag der Minderheit Kunz, zur weltweiten bilateralen wissenschaftlichen Zusammenarbeit: Eine solche Kürzung würde die gesamten bilateralen Verträge über die wissenschaftliche Zusammenarbeit infrage stellen. Gerade hier besteht eine sehr grosse Multiplikatorwirkung; mit diesen Beiträgen können wir ganz entscheidend wichtige Türen zur technologischen Zusammenarbeit öffnen. Sie ermöglichen auch eine positive Positionierung unseres Landes, und das fördert die Zusammenarbeit ganz speziell mit den Staaten, mit denen wir hier intensiv zusammenarbeiten; das sind China, Indien, Südafrika, Japan, Südkorea, auch Russland und Brasilien; das sind alles Wachstumsmärkte, aber auch Länder, mit denen gerade eine wissenschaftliche Zusammenarbeit sehr wohl Sinn macht.

Der Antrag Aubert lag in der Kommission nicht vor, ich kann deshalb nur aus genereller Beurteilung die Ablehnung empfehlen. Denn es ginge hier darum, eine zusätzliche Aufstockung zu beschliessen, obwohl wir wissen, dass wir in einem doch gut verlaufenden, normalen Jahr 2011 immer noch ein Defizit von insgesamt 2,6 Milliarden Franken schreiben werden.

Sie sehen es an diesen drei Anträgen: Auf der einen Seite bilden wir Prioritäten - wir unterstützen, wir bauen aus, gerade im Bereich der Bildung -, und auf der anderen Seite wird dann immer wieder verlangt, dass man einmal beschlossene einmalige Beträge einfach auf ewige Zukunft immer wieder fortsetzt. Das kann es nicht sein; lassen wir also hier die Prioritätensetzung so, wie sie auch in der Finanzkommission beschlossen wurde und wie sie uns der Bundesrat vorschlägt.