Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2010-11-30
Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-11-30
Wortprotokoll
Ich werde zu den Minderheitsanträgen I und II sprechen.
Zum Minderheitsantrag I: Der Bundesrat soll beauftragt werden, im Voranschlag 2011 auf allen ungebundenen Ausgaben eine Kreditsperre von 2 Prozent einzusetzen. Ich begründe das wie folgt: Im kommenden Jahr sollen gemäss den vorläufigen Beschlüssen der Finanzkommission ein ordentliches Defizit von rund 470 Millionen Franken sowie zusätzlich rund 2 Milliarden Franken ausserordentliche Ausgaben für die Sanierung der maroden SBB-Pensionskasse und die Äufnung des Infrastrukturfonds verabschiedet werden. Mit anderen Worten soll der Bundeshaushalt im kommenden Jahr planmässig 2,5 Milliarden Franken Defizit einfahren. Auch in den kommenden Finanzjahren 2012, 2013 und 2014 sind permanent Defizite von durchschnittlich gegen 500 Millionen Franken vorgesehen. Angesichts solcher Planzahlen sind eine erneute Entgleisung des Bundeshaushalts und ein weiterer Anstieg des Schuldenberges programmiert.
Dieser Entwicklung in der Finanzpolitik ist unverzüglich Einhalt zu gebieten, insbesondere was das geplante Wachstum der Ausgaben betrifft. Wir haben darüber gesprochen: 3,8 Prozent Ausgabenwachstum gegenüber dem Voranschlag 2010 bzw. durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr gemäss Finanzplan 2012-2014 ist inakzeptabel hoch. Wie bei der allgemeinen Aussprache schon ausgeführt, ist es äusserst unsicher, ob das Wachstum der Schweizer Wirtschaft im Schnitt der kommenden Finanzjahre überhaupt die hohe Rate von 2,7 Prozent bzw. ob das Wachstum der Einnahmen die Rate von 3,7 Prozent erreichen wird. Die Befürchtungen, dass es zu neuen weltweiten Krisen oder Konjunkturabschwüngen kommt, bleiben bestehen, und der sehr starke Schweizerfranken belastet unsere Wirtschaft ebenfalls. Eine rasche Besserung ist nicht in Sicht. Unter diesen Bedingungen ist eine äusserst zurückhaltende und disziplinierte Ausgabenpolitik des Bundes unumgänglich. Mit einer Kreditsperre von 2 Prozent über alle ungebundenen Ausgaben kann ein erster, wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung getan werden.
Ich kenne Ihre Argumente gegen diesen Antrag natürlich aus der Finanzkommission. Es sei nicht der richtige Zeitpunkt, jetzt generelle Kürzungen vorzunehmen; eine solche Kreditsperre sei eine Rasenmähermethode und vor dem Hintergrund des vom Bundesrat gewählten KOP-Ansatzes verfehlt. Dann frage ich Sie: Wann ist denn der richtige Zeitpunkt? Wir beginnen bereits im kommenden Jahr wieder Schulden anzuhäufen. Dieser Zustand soll in den nächsten Jahren weitergehen. Wollen Sie warten, bis diese Entwicklung eskaliert? Sie sprechen von Rasenmähermethode, das habe ich gut gehört in der Finanzkommission, aber die Kreditsperre ist lediglich ein gutes Werkzeug. Wenn es gute Werkzeuge gibt, so sollen sie auch gebraucht werden, denn dazu sind sie ja da. Eine solche Konsolidierung der Ausgaben ist doch nicht per se etwas Schlechtes, denn sie bringt dem Bundesrat den nötigen Handlungsspielraum. Er kann die Leine dort lösen, wo es auch strategisch Sinn macht. Wenn die Einnahmen, welche bekanntlich in diesem Budget im Bereich der Verrechnungssteuer nach oben korrigiert wurden, nicht kommen, was dann? Dann wird das Defizit noch grösser. Das können und wollen wir gegenüber den kommenden Generationen nicht verantworten.
Zu den KOP-Massnahmen: Wir haben diese Verzichtplanung schon längst gefordert. Sie wurde von Jahr zu Jahr verschoben. Wir sind sehr gespannt, wie viel von diesen Massnahmen letztlich nach der Parlamentsdebatte noch übrig bleibt. Jedenfalls - da muss ich dem Bundesrat Recht geben - hat dieses Parlament in den letzten Jahren immer wieder Hand geboten zu neuen Aufgaben und Ausgaben; das ist schlicht eine Tatsache.
Mit der Annahme meines Minderheitsantrages I erreichen wir praktisch ein ausgeglichenes Budget, was doch wirklich auch das Ziel sein sollte. Die Kreditsperre von 2 Prozent ergibt rund 470 Millionen Franken an Einsparungen, was sicherlich zu verkraften wäre.
Mit dem Minderheitsantrag II schlage ich vor, die Aufgabengebiete Landesverteidigung und Landwirtschaft von den [PAGE 1730] Kürzungen auszunehmen. Wenn Sie die Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen in Band 1 auf Seite 29 nachlesen, stellen Sie fest, dass bei der Landwirtschaft die Ausgaben gegenüber dem Voranschlag 2010 um 2,1 Prozent sinken und bei der Landesverteidigung lediglich um 0,5 Prozent steigen. Deshalb rechtfertigen sich diese Ausnahmen durchaus. Beide Bereiche sind für die Souveränität des Landes wichtig und wurden in den letzten Jahren eher vernachlässigt. Vergleichen Sie diese Zahlen auch mit dem Wachstum bei der sozialen Wohlfahrt oder den Beziehungen zum Ausland. Diese beiden Bereiche sollen nun über 7 Prozent beziehungsweise über 8 Prozent wachsen. Der Antrag der Minderheit II würde das Defizit des Voranschlags 2011 um rund 330 Millionen Franken auf eine Summe verringern, welche für die SVP-Fraktion noch knapp akzeptabel wäre.
Ich bitte Sie deshalb, einem der beiden Minderheitsanträge zuzustimmen.