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Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · 2010-12-01

Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-01

Wortprotokoll

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates prüfte die parlamentarische Initiative am 19. Juni des letzten Jahres und beschloss mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ihr Folge zu geben. Nach einem gegenteiligen Entscheid der Schwesterkommission hat Ihre WBK die Initiative ein zweites Mal geprüft. Mit fast identischem Stimmenverhältnis - 16 zu 3 bei 4 Enthaltungen - hat sie die Initiative erneut unterstützt.

Ich erwähne es gleich zu Beginn: Die Kommission hat gleichzeitig einstimmig beschlossen, der Petition "Nein zu Pelzverkauf in Lausanne" keine Folge zu geben. Das ist eine Petition des Kollektivs Laus Animaliste. Die Kommission verweist dabei auf die vorliegende parlamentarische Initiative, die ihres Erachtens in angemessener Weise zum Schutz der Tiere beiträgt.

Nun zur parlamentarischen Initiative: Die Position der Minderheit wurde ja soeben von Frau Glauser vertreten. Ich lege [PAGE 1783] Ihnen die Ansicht der grossen Mehrheit dar und gliedere die Argumentation in drei Punkte:

1. Zur Hauptmotivation der parlamentarischen Initiative - zu diesem ersten Punkt äussere ich mich auch als Initiantin -: Pelz ist ein wunderbares Naturprodukt. Diese parlamentarische Initiative ist kein Votum gegen Pelz, alles andere als das; diese Initiative richtet sich ausschliesslich gegen bestimmte tierquälerische Methoden, mit welchen Pelzprodukte hergestellt werden. Bei der Zucht werden Haltungsmethoden verwendet, die den Tieren das Ausleben ihrer grundlegendsten Bedürfnisse verunmöglichen und mit enormen Leiden verbunden sind. Bei der Jagd werden rund 90 Prozent der für die Pelzproduktion gejagten Tiere mit Fallen gefangen; zum Einsatz kommen dabei Schlingen- und Totschlagfallen sowie insbesondere auch Tellereisen. Alle diese Fallen verursachen bei den Tieren schwerste Verletzungen und massive Qualen, die sie erleiden müssen, bis sie dann vom Fallensteller getötet werden; das kann aufgrund der Grösse der Jagdgebiete oft mehrere Tage dauern. Etwa zehn Prozent der Tiere entkommen, indem sie sich selbst ein Bein abbeissen; sie verbluten, verhungern oder fallen anderen Tieren zum Opfer.

Auch aus artenschützerischen Motiven sind die Fallen höchst bedenklich, da die Fehlfangquoten mindestens fünfzig Prozent betragen. Gerade den Jägern unter Ihnen brauche ich das nicht weiter zu begründen - die Jäger haben übrigens grosses Verständnis für diese Initiative gezeigt, und eine Vielzahl von ihnen hat sie mitunterzeichnet.

Zusammengefasst verstossen die Produktionsmethoden, gegen die wir uns hier wenden, nicht nur gegen unser Tierschutzgesetz, sondern auch gegen den in der Verfassung verankerten Tierschutzartikel 80 sowie - ich denke, das ist wichtig - ganz klar auch gegen die Moralvorstellungen der Schweizer Bevölkerung; da habe ich eine andere Meinung als Frau Glauser. Solche Tierquälereien werden, denke ich, zu Recht nicht akzeptiert, egal, ob sie im eigenen Land oder im Ausland geschehen. Die Leute haben auch kein Verständnis dafür, dass solche tierquälerischen Vorgänge durch unsere inländische Nachfrage gefördert werden.

Mit anderen Worten: Während Schweizer Tierhalter sehr strenge Regeln einhalten müssen, um tierische Produkte herzustellen, können heute ausländische Pelzproduzenten ihre Produkte bei uns auf den Markt bringen, ohne sich an irgendwelche Tierschutzregeln halten zu müssen. Das ist stossend; das verlangt nach einer Korrektur. Das ist wohl auch der Grund, weshalb viele Gewerbevertreter diese parlamentarische Initiative mitunterzeichnet haben und sich auch Gewerbevertreter in der Kommission dafür ausgesprochen haben.

2. Zu den rechtlichen Grundlagen: Der WBK wurden verschiedene Rechtsgutachten vorgelegt. Ein umfassendes Rechtsgutachten der Herren Bolliger und Stohner beantwortet die Frage, ob ein Importverbot aus internationaler Sicht zulässig ist, ob es WTO/Gatt-konform ist, mit Ja; dies nicht zuletzt deshalb - ich verweise hier auf die sogenannten Chapeau-Bestimmungen -, weil ein solches Importverbot nicht protektionistisch motiviert wäre, weil ja in unserem Land selbst solche Methoden nicht praktiziert werden. Es wurde dann von Swiss Fur ebenfalls ein Gutachten initiiert, erstellt von Herrn Cottier, welches übrigens in vielen Punkten das Gutachten der Herren Bolliger und Stohner stützt, in zwei Aspekten aber Zweifel aufwirft; der eine betrifft die Kohärenz, der andere die Deklarationspflicht.

3. Auf die Deklarationspflicht gehe ich nun als letzten Punkt noch ein. Als Vertreterin der WBK-NR halte ich diese Ausführungen auch deshalb für wichtig, weil es aus unserer Sicht in der WBK-SR diesbezüglich zu einem Missverständnis gekommen ist. Deklarationspflicht einerseits und Importverbot andererseits müssen nicht zwei unterschiedliche Wege sein, um mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten umzugehen. Im Gegenteil: Die Umsetzung der vorliegenden parlamentarischen Initiative vereinfacht sich unbestrittenermassen ganz massgeblich, wenn eine Deklarationspflicht vorliegt, denn wir wollen ja nicht grundsätzlich den Import von Pelz verbieten, sondern nur jenen von Pelzen aus tierquälerischer Produktion. Die Mehrheit Ihrer Kommission hält die Deklarationspflicht also nicht für eine Alternative zu dieser parlamentarischen Initiative, sondern für ein weiteres unterstützendes Element und Argument für ihre praktische Umsetzbarkeit. Punkto gesetzlicher Umsetzung könnte aus Sicht der Kommissionsmehrheit beispielsweise das bereits bestehende Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle auf einfache Art und Weise erweitert werden.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Eine absolute Mehrheit der Mitglieder dieses Rates - mehr als hundert Mitglieder - hat diese parlamentarische Initiative unterzeichnet, und eine deutliche Mehrheit der Kommission hat ihr zweimal zugestimmt, dies nicht zuletzt deshalb, weil sich die Initiative weder gegen den Pelz an sich richtet noch gegen Betriebe, die sich dem Pelz widmen. Pelze, die aus nichttierquälerischer Produktion stammen, sollen weiterhin importiert und verarbeitet werden können. Es soll aber sichergestellt werden, dass tierquälerische Produktionsmethoden im Ausland nicht durch eine inländische Nachfrage bei uns gefördert werden. Das ist aus Sicht des Tierwohls nicht akzeptabel. Aus Sicht des Gewerbes ist es stossend, wenn Pelzprodukte importiert werden, die unter Bedingungen hergestellt wurden, die in der Schweiz gesetzlich absolut unzulässig wären, und das ist auch aus Sicht von Bauern und inländischen Tiernutzern stossend, die sich an unsere Tierschutznormen halten, zu halten haben und dies aus Überzeugung tun.

Namens einer grossen Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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