Heim Bea · Nationalrat · 2010-12-01
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-01
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion und die Kommissionsminderheit beantragen Ihnen, im Nachtrag II die Personalbezüge der Eidgenössischen Zollverwaltung unter der Position 606.A2100.0001, "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge", von 9 Millionen auf 12 Millionen Franken zu erhöhen.
Die vom Parlament im Winter 2009 beschlossene einprozentige Kürzung war eine Hauruck-Übung und hat die Ämter in Schwierigkeiten gebracht. Einige Dienststellen haben an der Lohnentwicklung geschraubt, die Zollverwaltung hat die Leistungsprämien in der Höhe von 3 Millionen Franken gestrichen. Bei dieser Verweigerung der Leistungsprämien für 2010 handelt es sich unseres Erachtens um einen doppelten Tabubruch. 4400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten trotz guter bzw. sehr guter Leistungen keine finanzielle Anerkennung. Das widerspricht Artikel 15 des Bundespersonalgesetzes, wonach sich der Lohn nicht nur nach der Funktion, sondern auch nach der Leistung bemisst. Die Leistungsprämien sind aufgrund der Personalbeurteilung auszurichten. Den Ausschluss ganzer Personalkategorien sieht das Bundespersonalgesetz nicht vor. Die Leistungsprämie ist ein gesetzlich verankertes Führungsinstrument, die Streichung derselben ist deshalb ein Vertrauensbruch. Eine Amtsleitung, die Leistungsprämien generell verweigert, schwächt sich selber in der Führung, sie desavouiert das Personalbeurteilungssystem und ändert mitten im Spiel die Spielregeln. Das ist nicht gut.
Sicher, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistungsprämie - aber es gibt auch kein Recht, Vorgaben des Gesetzes faktisch ausser Kraft zu setzen. Die Personalbeurteilung verliert ihre Berechtigung, wenn sie nicht mehr lohnrelevant ist. Die Kürzungen und Streichungen bei der Lohnentwicklung bzw. den Leistungsprämien sind gesetzeswidrig und ungerecht. Damit lässt man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Folgen einer Sparpolitik ausbaden, für die sie nicht verantwortlich sind. Das senkt letztlich die Arbeitszufriedenheit.
Der Arbeitgeber Bund muss sich vorwerfen lassen, lohnmässig kein verlässlicher Arbeitgeber zu sein, es sei denn, er ist doch noch dazu bereit, die absolut berechtigten Leistungsprämien auszubezahlen. Dazu braucht er diese 3 Millionen Franken.
Die SP-Fraktion und die Minderheit der Kommission bitten Sie, dieser Aufstockung im Interesse des Personals zuzustimmen.