Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-01
Wortprotokoll
Ich spreche zu den drei Minderheitsanträgen Grin, Kunz und Schibli und möchte Sie bitten, all diese Anträge abzulehnen.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Grin zum Anstieg des Personalaufwands im Bundesamt für Landwirtschaft: Aus den Unterlagen, die wir Ihnen abgegeben haben, können Sie ersehen, dass es auf zusätzliche Aufgaben zurückzuführen ist, dass wir hier einen Anstieg im Personalbereich haben. Er steht direkt in Zusammenhang mit der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung, mit der es zusätzliche Aufgaben in den Bereichen Ökotoxikologie und Humantoxikologie und zusätzlichen Aufwand bei der Überprüfung gibt. Diese zusätzlichen Überprüfungen sind eine Voraussetzung für den freien Export von behandelten Agrarprodukten in den EU-Raum. Das ist für unsere Chemie wichtig, das ist auch für die Agrarwirtschaft wichtig. Wir brauchen diese Überprüfungen auch für die geplante Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln, die eingeführt werden. Es ist also im Sinne des Agrarbereiches und im Sinne der Chemie, dass wir diese Aufgaben richtig machen. Wir haben in den nächsten Jahren insgesamt 1000 Bewilligungen zu überprüfen, 200 mehr als vorgesehen. Das heisst, wir brauchen zusätzliche Personalkapazitäten, sonst können wir den Auftrag nicht erfüllen.
Zum Antrag der Minderheit Kunz betreffend die Rückgängigmachung der Teuerungskorrektur bei der Verkäsungszulage: Die Minderheit will, dass wir diese Korrektur im Umfang von 23,5 Millionen Franken wieder rückgängig machen und dann mit 21,5 Millionen auch die Zunahme der Menge der verkästen Milch unterstützen. Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Kürzung vorzunehmen. Es ist eine Teuerungskürzung; es ist nicht eine echte Kürzung, sondern eine Teuerungskürzung.
Der Bundesrat hat - Frau Kiener Nellen hat darauf hingewiesen - im Rahmen des Agrarpakets im Herbst 2010 beschlossen, die Verkäsungszulage von 15 auf 12 Rappen zu senken, und zwar in direktem Zusammenhang mit der Ausweitung der Menge. Es war ja immer ganz klar, dass die Menge eingeschränkt bleiben soll, wie es in den letzten Jahren der Fall war. Sie hat aber dauernd zugenommen. Man hat miteinander darüber diskutiert, dass die Milchmengenausweitung nicht mehr im bisherigen Ausmass weitergehen kann, und wir haben auch schon sehr früh signalisiert, dass die Zulage sonst eben von 15 auf 12 Rappen je Kilogramm zurückgefahren würde. Das ist geschehen, der Bundesrat hat das, gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz, in einer Verordnung gemacht und damit auch versucht, künftige ökonomische Fehlanreize zu verhindern. Uns allen in diesem Saal ist klar, dass wir die Milchmenge nicht beliebig ausweiten können. Es kann nicht sein, dass man die Milchmenge ausweitet und dann einfach die Verkäsungszulage immer weiter anpasst. Hierüber führt man schon seit längerer Zeit Gespräche.
Noch einmal: Es geht nicht um eine Kürzung. Wenn ich Ihnen heute zuhöre, bin ich nicht ganz sicher, ob die Vertreter der Landwirtschaft, die übrigen Mitglieder des Parlamentes und die Verwaltung die Änderung des Systems von Direktzahlungen, Stützungsbeiträgen, Milchkontingenten und Vermarktungszulagen gleich verstanden haben. Es war ja ursprünglich ganz klar, dass man die Direktzahlungen einführt, um Vermarktungszulagen zu eliminieren oder zu reduzieren. Man hat auch gesagt, dass man die Milchkontingentierung aufheben und durch Direktzahlungen ersetzen wird; das alles ist geschehen. Jetzt möchten Sie tendenziell wieder zum alten System zurückkehren, aber das System der Direktzahlungen trotzdem behalten. Gleichzeitig sagen Sie dem Bundesrat und der Verwaltung, wir hätten das Budget nicht im Griff. Ich denke, so können wir nicht fuhrwerken, das macht keinen Sinn.
Zur dritten Frage, zur Aufstockung bei der Grundlagenverbesserung in der Landwirtschaft: Auch hier haben wir eine Teuerungskorrektur vorgenommen, insgesamt 41 Millionen Franken, damit wir das in einem Bereich machen können, wo die Direktzahlungen nicht betroffen sind. Die Direktzahlungen sind direkt einkommenswirksam; die Grundlagenverbesserungen sind es nicht. Darum haben wir gesagt: Wenn wir eine Teuerungskorrektur machen, machen wir sie dort, wo es nicht direkt auf die Einkommen in der Landwirtschaft durchschlägt.
Wir haben die Kürzung bei der Grundlagenverbesserung nicht linear vorgenommen. Wir haben sie bei den Investitionskrediten gemacht und bei einem Investitionsvolumen von 300 Millionen Franken um 34 Millionen gekürzt. Das ist vertretbar. Wir haben sie bei der Betriebshilfe gemacht, und zwar haben wir dort nicht echt gekürzt, sondern sind auf den Betrag zurückgegangen, den wir im Jahr 2010 brauchen. Auch dort ist es also keine echte Kürzung. Wenn Sie den Minderheitsantrag Schibli annähmen, wäre der Agrarbereich [PAGE 1767] von der Teuerungskorrektur unterproportional betroffen. Ich denke, das ist nicht sachgerecht, das wäre problematisch.
Ich bitte Sie daher, diese Minderheitsanträge abzulehnen.