Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-03-14
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-14
Wortprotokoll
Hier haben wir bei Absatz 1 einen Änderungsantrag der Kommission. Diese Bestimmung verlangt ja, dass ein Fehlbetrag oder ein Überschuss im Ausgleichskonto nach Genehmigung der Staatsrechnung im Verlauf mehrerer Jahre durch Kürzung oder Aufstockung der Höchstbeträge auszugleichen ist. Eine Befristung für diese Ausgleichung besteht allerdings nicht - ich sage dies nochmals klar -, dies aber im Unterschied zu Absatz 2, wo wir eine Befristung haben.
Indem nun gemäss Absatz 1 im Entwurf des Bundesrates auch Überschüsse auszugleichen wären, würde dies zur Folge haben, dass entweder die Ausgaben erhöht werden müssten oder aber die Einnahmen beispielsweise durch Steuerreduktionen zu senken wären. Dies hat die Kommission vor allem mit Blick auf den Rechnungsabschluss 2000 etwas hellhörig gemacht. Es wäre nämlich so nicht mehr möglich, ein derart gutes Ergebnis, wie es das Jahr 2000 glücklicherweise bringt, auch für den Schuldenabbau nutzbar zu machen. Nach Meinung der Kommission muss aber nebst der Möglichkeit einer Erhöhung der Ausgaben - im Klartext: mehr Geld ausgeben - oder einer Senkung der Einnahmen auch die Möglichkeit bestehen, Überschüsse für die Tilgung der Schulden zu verwenden.
Aus diesem Grunde beantragt Ihnen die Kommission, den Anwendungsbereich von Artikel 24d Absatz 1 auf Fehlbeträge zu beschränken. Entsprechend ändert sich dann auch der Titel dieser Bestimmung.