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Goll Christine · Nationalrat · 2010-12-02

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-02

Wortprotokoll

Die SGK-NR hat die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion nach Abschluss ihrer Beratungen zum ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Wie ist die Situation heute geregelt? Heute ist es so, dass grundsätzlich alle Renten der AHV und der IV auch ins Ausland ausbezahlt werden, wenn die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger aus der Schweiz ausreisen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein EU- oder Efta-Land handelt, also um einen Staat, auf den sich das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz erstreckt. Der Rentenbezug ist zudem auch in Ländern möglich, mit denen die Schweiz entsprechende Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich nicht ausschliesslich um Versicherte ausländischer Herkunft, die beispielsweise in ihre Heimatländer zurückreisen, sondern zu einem grossen Teil um Schweizer und Schweizerinnen, die ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und ihre Rente ebenfalls dort beziehen können. Die Kaufkraftbereinigung von IV-Renten bei der Ausreise aus der Schweiz war bereits Thema der vergangenen 5. IV-Revision und wurde vom Parlament klar abgelehnt.

Die SGK-NR hat die nun vorliegende parlamentarische Initiative ebenfalls abgelehnt. Sie hat dies aus folgenden Gründen getan:

1. Das vermutete Einsparpotenzial steht in keinem Verhältnis zum Aufwand und zu den Kosten, die eine von der Initiative verlangte Regelung mit sich bringen würde. Die Renten müssten regelmässig an die Kaufkraftentwicklung in den jeweiligen Ländern angepasst werden, und dies würde einen enormen administrativen Regelungsbedarf mit aufwendigen Kontrollen und bürokratischen Leerläufen auslösen.

2. Aufwendig und teuer wäre auch das neue Aushandeln von zahlreichen Sozialversicherungsabkommen, die nötig würden, wenn die Initiative umgesetzt würde, mit nicht zu [PAGE 1814] unterschätzenden negativen Auswirkungen auf das bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und diesen Staaten, was auch im gegenseitigen Sinn zu benachteiligenden Massnahmen gegenüber Schweizer Bürgerinnen und Bürgern führen könnte.

3. Ebenso könnten die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz tangiert sein, weil es durch die Neuverhandlungen der Sozialversicherungsabkommen zu einschneidenden Auswirkungen beim ökonomischen Austausch zwischen der Schweiz und anderen Ländern kommen könnte.

4. Zu erwarten wären tiefere bzw. allenfalls sogar gar keine Einsparungen für die IV, weil Schweizer und Schweizerinnen, die heute aus finanziellen Gründen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, weil sie dort auch mit einer mageren Rente besser über die Runden kommen, hier in der Schweiz bleiben würden und allenfalls sogar zusätzlich Ergänzungsleistungen und eventuell sogar Sozialhilfeunterstützung in Anspruch nehmen müssten.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die SGK, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.