Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2010-12-02
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-02
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Hurter Thomas verlangt, dass bei der Rekrutierung für den Zivildienst wieder eine verfassungsmässige Gewissensprüfung eingeführt wird. Die parlamentarische Initiative der SiK-NR will, dass eine Revision des Zivildienstgesetzes erfolgt, damit möglichst schnell die Schlupflöcher für Gesuchsteller, die keinen Gewissenskonflikt haben, der sie daran hindern würde, Militärdienst zu leisten, effizient gestopft werden können und somit die Opportunität wegfällt.
Mit der Revision des Zivildienstgesetzes, die am 1. April 2009 in Kraft getreten ist, wurde die Gewissensprüfung abgeschafft. Seither genügt es für die Zulassung zum Zivildienst, dass der Gesuchsteller die Militärdienstleistung nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dass der Gesuchsteller bereit ist, einen länger dauernden Zivildienst zu leisten, und dass der Gesuchsteller die Regeln des Zivildiensts einhält. Die Tatbeweislösung beinhaltet die Leistung eines Diensts, der anderthalbmal so lange dauert wie der Militärdienst.
Im November 2009, also ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Revision, zog die Kommission aufgrund der alarmierenden Zunahme der Zivildienstgesuche erstmals Bilanz über die Situation und führte eine ausführliche Diskussion. Die Annahmen betreffend die Anzahl der Gesuche nach der Gesetzesänderung lagen bei 2500. Bereits nach den ersten drei Monaten hatten 2950 Wehrmänner ein Gesuch um Leistung von Zivildienst gestellt. Die Annahmen waren also falsch.
In ihrer Januarsitzung nahm die Sicherheitspolitische Kommission Kenntnis von der Tatsache, dass in den neun Monaten nach dem Inkrafttreten der Revision im Jahr 2009 rund 7000 Gesuche eingereicht worden waren. Nebst den Zahlen wurde insbesondere auch der Zeitpunkt der Einreichung der Gesuche diskutiert. Dieser hat sich verschoben. Im Jahr 2008, also vor der Revision, wurde die Hälfte der Gesuche vor der Rekrutenschule eingereicht. Nur 16 Prozent der Gesuche erfolgten während der Rekrutenschule, ein Drittel danach. Nun, nach der Revision, ist der Anteil der Gesuche, die nach der Rekrutenschule eingereicht werden, auf fast die Hälfte angestiegen. Besonders stark angestiegen ist die Zahl der Gesuche von Wehrmännern, die bereits mehr als 150 Tage Militärdienst geleistet haben.
Der Bundesrat ergriff Sofortmassnahmen auf dem Verordnungsweg. Mit der Anordnung, dass der Zulassungsentscheid frühestens vier Wochen nach der Einreichung des Gesuchs um Zulassung zum Zivildienst, bei einer kürzeren Militärdienstleistung also erst nach deren Beendigung, eröffnet wird, erreichte man eine schnelle Wirkung betreffend die Gesuche während der WK.
Beide Sicherheitspolitischen Kommissionen berieten die Problematik im Januar 2010 erneut und verabschiedeten je eine Kommissionsmotion, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, dem Parlament zusammen mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesuche ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision im April 2010 eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes zu unterbreiten, welche die bestehenden Missstände beheben soll. An ihrer Kommissionssitzung vom August 2010 diskutierte die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates alsdann den Zwischenbericht ein Jahr nach Inkrafttreten der Revision, nachdem der Bundesrat diesen am 23. Juni 2010 verabschiedet und darin auch kurz- und mittelfristige Massnahmen angekündigt hatte. Eine Revision wurde für 2013 in Aussicht gestellt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates begrüsste die seit Oktober 2009 getroffenen Massnahmen, um insbesondere die Übertritte von Militärdienstpflichtigen in den Zivildienst einzudämmen, sie wünschte Massnahmen auf dem Verordnungsweg und im Hinblick auf eine Gesetzesänderung eine gründliche Evaluation bis 2011.
Die Sicherheitspolitische Kommission beriet in der Sitzung vom August die hier zur Diskussion stehende parlamentarische Initiative Hurter Thomas, welche die Einführung der verfassungsmässigen Gewissensprüfung verlangt. Diskutiert wurden die Art der Gewissensprüfung und deren Durchführung. Die Kommission war sich einig, dass der Zivildienst weiterhin denjenigen Leuten zur Verfügung stehen soll, die einen echten Gewissenskonflikt haben, dass aber Opportunitätsgründe wie zum Beispiel ein nichtgewährter Urlaub oder ungenügende Verpflegung nicht dazu dienen sollten, einen Übertritt zu gewähren. Die kurze Evaluationszeit wurde ebenfalls angesprochen, ebenso die noch wenig bekannte und kaum abschätzbare Wirkung der bereits getroffenen Massnahmen. Die Kommission beschloss in der Folge im August 2010 mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Hurter Thomas Folge zu geben, und ebenfalls mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine Kommissionsinitiative zur sofortigen Ergreifung von Massnahmen zu verabschieden, nachdem sie mit 11 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen vom Bericht Kenntnis genommen hatte.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates entschied in der Folge im September, den beiden Initiativen keine Folge zu geben und den auf Ende 2011 in Aussicht gestellten Evaluationsbericht abzuwarten. Es bestehe kein dringender Handlungsbedarf.
Unsere Kommission diskutierte Ende Oktober dieses Jahres die Entwicklung der Zahlen nochmals. Verschiedene Argumente kamen auf den Tisch, so, dass die Ernsthaftigkeit eines Zivildienstgesuches durch den Tatbeweis eines anderthalbmal so langen Dienstes gegeben sei und deshalb kein Sachzwang zur Wiedereinführung der Gewissensprüfung bestehe und auch keine rasche Gesetzesrevision vonnöten sei. Es sei eher eine Beruhigung eingetreten und die Evaluationszeit sei abzuwarten. Die Mehrheit der Kommission erachtete die Zunahme der Gesuche als immer noch [PAGE 1806] alarmierend, auch wenn eine gewisse Beruhigung festgestellt werden konnte. Aber es waren 8600 Gesuche nach zwölf Monaten. Schliesslich beschloss die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Hurter Thomas, und mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative der SiK-NR, "Revision des Zivildienstgesetzes", Folge zu geben.