Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2010-12-02
Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2010-12-02
Wortprotokoll
Erst im Jahre 2008 ist die Gewissensprüfung bei der Rekrutierung abgeschafft worden. In den ersten vier Monaten sind die Gesuche um ein Mehrfaches gestiegen. Das verwundert nicht, hatten doch einige junge Schweizer Männer auf diesen Termin gewartet und den Militärdienst dementsprechend verschoben. Unterdessen hat sich die Anzahl der Gesuche stabilisiert, zwar auf einem hohen Niveau, nicht zuletzt aufgrund von Massnahmen auf Verordnungsebene. Es macht jedoch aus verschiedenen Gründen keinen Sinn, die erst vor Kurzem eingeführte Praxis bereits wieder aufzuheben:
1. Die Gewissensprüfung wurde durch den Tatbeweis, durch einen eineinhalbmal so langen Dienst ersetzt, weil das Gewissen nicht prüfbar ist. Das Verfahren war aufwendig und teuer. Personen mit mehr Bildung hatten mehr Chancen, glaubhaft Gewissensnöte darzustellen.
2. Viele Personen wählten früher den "blauen Weg" und leisteten also weder Militär- noch Zivildienst. Mit dem Verzicht auf die Gewissensprüfung und der Einführung des Tatbeweises entschieden sich mehr junge Schweizer dafür, Zivildienst zu leisten, anstatt mit einem ärztlichen Zeugnis als dienstuntauglich eingestuft zu werden.
3. Um den Militärdienst besser planen zu können und zu verhindern, dass jemand während des Dienstes von einem Tag auf den andern die Armee verlässt und zum Zivildienst wechselt, und auch um die Attraktivität des Zivildienstes zu verringern, ergriff man kurzfristige Massnahmen wie zum Beispiel die Verlängerung des Mindesteinsatzes, die Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende, die Erhöhung der Tagesarbeitszeit und die Aufhebung der Möglichkeit, zu Hause zu übernachten. Diese und andere Massnahmen wurden auf Verordnungsebene ergriffen, und jetzt ist die Situation auch schon wieder beruhigt. Bei unbefriedigendem Verlauf sollen nach dem Willen der SiK-SR in einer späteren Phase Massnahmen auf Gesetzesstufe ins Auge gefasst werden.
Ein weiterer Punkt: Die Armee weist nach wie vor einen Überbestand an Soldaten auf. Die notwendige Reduktion des Personalbestandes ist nicht bestritten. Es hilft die Möglichkeit, zwischen dem Militär und dem Zivildienst auszuwählen, dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig den jungen Personen eine gleichwertige Alternative anbieten zu können.
Nicht zuletzt muss man einmal mehr betonen, dass Zivildienstleistende wertvolle Aufgaben in unserer Gesellschaft erfüllen. Viele Institutionen im sozialen Bereich könnten ihre Aufgaben ohne Zivildienstleistende nicht mehr zufriedenstellend erfüllen. Viele Arbeiten im Umweltbereich könnten nicht mehr ausgeführt werden. Andere Länder setzen voll und ganz auf die Mitarbeit von Zivildienstleistenden bei der Alters- und Behindertenpflege. Zivildienstleistende sind ein Gewinn für die Gesellschaft, aber auch die jungen Personen [PAGE 1805] selber profitieren von einer Horizonterweiterung; sie können in einem Bereich arbeiten, zu dem sie sonst keinen Zugang hätten. Es ist also eine Win-win-Situation für Staat, Gesellschaft und Zivildienstleistende.
Die Wiedereinführung der Gewissensprüfung wäre ein Rückschritt, der die Zahl der Personen, welche den "blauen Weg" wählen, erhöhen würde, sodass man auch auf das wertvolle Engagement vieler junger Personen verzichten müsste. Gehen wir also nicht zurück, sondern vorwärts!
Ich bitte Sie darum, dem Ständerat zu folgen und die Gewissensprüfung nicht einzuführen; geben Sie der Initiative also keine Folge.