Hurter Thomas · Nationalrat · 2010-12-02
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-02
Wortprotokoll
Kurz zu der Ausgangslage: Ich möchte Ihnen nochmals in Erinnerung rufen, was in unserer Verfassung steht. Dort steht, dass jeder Schweizer verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten. Es steht dort aber auch, dass das Gesetz einen zivilen Ersatzdienst vorsieht. Der Zivildienst ist aber nur dann ein Ersatzdienst, wenn Gewissensgründe vorliegen, und nicht, wenn ich zum Beispiel einfach keine Lust mehr habe, Militärdienst zu leisten. Es besteht also keine Wahlfreiheit.
Wie wir mittlerweile wissen, wurde die Gewissensprüfung abgeschafft, und ich möchte Sie hier in diesem Saal noch einmal daran erinnern, was damals gesagt wurde. Es wurde gesagt, es gebe keinen Ansturm bei den Gesuchen, da die Tatbeweislösung nicht so attraktiv sei. Es wurde gesagt, dass die Gewissensprüfung nicht viel gebracht habe und viel zu teuer sei, und es wurde gesagt, dass mit der Abschaffung der Vorlage Geld und Stellen gespart würden, nämlich zehn in der Abteilung plus die ganze Zulassungskommission.
Nun ist es ja bekanntlich anders gekommen. Das müssen mittlerweile auch die Befürworter der Abschaffung von damals zugeben. Wir haben in diesem Jahr 8600 Gesuche gehabt. 8600 Gesuche! Überdurchschnittlich viele trafen vor einem Beförderungsdienst ein. Ich erinnere Sie nur daran, dass man im Oktober zum Beispiel in den Zeitungen lesen konnte, dass junge Schweizer, die in einer Rekrutenschule Militärdienst geleistet hatten, danach bei einer NGO oder bei einer anderen Organisation gearbeitet, 5000 bis 6000 Franken verdient und sich dann zum Zivildienst gemeldet haben. Und weil die Zeit zu kurz war, haben diese Leute 80 Prozent ihres vorherigen Lohnes bekommen statt bloss die Taggeldentschädigung. Das ist doch ein klarer Missbrauch.
Was haben wir noch? Wir haben einen Stellenaufbau beim Zivildienst: Wir haben 28 neue Stellen, 24 werden folgen. Wir haben einen Strukturaufbau beim Zivildienst, und ich bekomme manchmal fast das Gefühl, dass der Chef dieser Abteilung, Herr Werenfels, ein Konkurrenzdepartement zum VBS aufbauen möchte.
Ein weiterer Punkt: Wir haben in Zukunft zu wenig Zivildienstplätze und damit eine direkte Konkurrenz zu den bestehenden Arbeitsplätzen, insbesondere den Nischenarbeitsplätzen.
Wollen wir die freie Wahl zwischen Militärdienst und Zivildienst verhindern, müssen wir in irgendeiner Form die Gewissensprüfung wieder einführen. Kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Einwand, das gehe nicht, das könne man nicht. Schliesslich trauen wir den Gerichten auch zu, dass sie bei nichtgeständigen Personen aufgrund von Indizien und Beweisen und aufgrund des persönlichen Eindrucks entscheiden, ob jemand schuldig ist oder nicht, auch wenn diese Person beteuert, sie sei es nicht gewesen. Erklären Sie in diesem Saal mir doch bitte, warum Angehörige der Armee, die einen waffenlosen Dienst leisten wollen, vor eine Kommission müssen. Hier besteht doch ein krasser Unterschied. Nehmen Sie das Gutachten Tschannen, das von den Befürwortern immer wieder angeführt wird. Auch dieses hegt nämlich Zweifel; auf Seite 143 heisst es: "So ist bei einer reinen Tatbeweislösung aber nicht ausgeschlossen, dass neben Militärdienstverweigerern aus ethischen Gründen auch bloss politisch motivierte Verweigerer Zugang zum Zivildienst erhalten." Zivildienst leisten aus Opportunitätsgründen ist verfassungswidrig.
Bei der Abschaffung der Gewissensprüfung wurde erwähnt, dass der Tatbeweis, der darin besteht, dass anderthalbmal so lange Dienst geleistet wird, genüge. Bei der damaligen Debatte um dieses Gesetz wurde aber von Bundesrat Villiger Folgendes bemerkt: "Wenn man mit dem reinen Tatbeweismodell die Bestände sichern will, muss das Tatbeweiselement sehr intensiv sein. Das würde praktisch bedeuten, dass man wahrscheinlich wesentlich über die anderthalbfache Dauer des verweigerten Militärdienstes hinausgehen müsste. Oder dann müsste eben im Zweifelsfall trotzdem eine Art Anhörungsmöglichkeit durch eine Zivilkommission - wie das im Ausland teilweise vorkommt - vorgesehen werden." Sie sehen, man hat damals diese Tatbeweislösung bewusst weggelassen, weil man wusste, dass das Zivildienstgesetz sonst nicht angenommen würde.
Hier möchte ich mit meiner parlamentarischen Initiative ansetzen. Ich möchte nicht zurück auf Feld eins, sondern ich möchte, dass man eine angepasste Gewissensprüfung einführt. Diese könnte z. B. so aussehen, dass man Stichproben machen würde, dass man ein schriftliches Gesuch verlangen würde und nicht wie heute nur ein Formular, wo man ein Kreuz machen muss und das Schwierigste beim Ausfüllen die Unterschrift ist. Man könnte ohne Gewissensprüfung 1,8-mal oder mit Gewissensprüfung 1,5-mal so lange Dienst leisten oder eine mündliche Anhörung der Gesuchsteller machen usw.; es gibt hier also verschiedene Möglichkeiten.
Ich bitte Sie deshalb: Beenden Sie diesen verfassungswidrigen Zustand, und befürworten Sie die Einführung einer Gewissensprüfung bei der Rekrutierung für den Zivildienst.