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AB 113737

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06

Wortprotokoll

Jugendliche und junge Erwachsene sind zwar stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als andere Altersgruppen, sie schaffen jedoch auch schneller den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Die Jugendarbeitslosigkeit hat sich im Laufe des Jahres 2010 aufgrund der verbesserten konjunkturellen Lage stark vermindert. Es ist richtig, dass Jugendliche, welche sich direkt nach der obligatorischen Schule bei der ALV anmelden, eine Wartefrist von 120 Tagen haben. Während dieser Wartefrist können sie aber bereits an der arbeitsmarktlichen Massnahme Motivationssemester teilnehmen. Die diesbezügliche Regelung bleibt im revidierten Avig unverändert.

Junge Erwachsene, die keine Beitragszeit aufzuweisen haben und aufgrund einer schulischen Ausbildung auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe von der Beitragspflicht befreit sind, haben ebenfalls eine Wartezeit von 120 Tagen zu gewärtigen. In der revidierten Arbeitslosenversicherungsverordnung ist vorgesehen, dass sie in dieser Zeit bei allgemein erhöhter Arbeitslosenquote an Berufspraktika teilnehmen können. Diese Personen werden bei der Suche nach geeigneten Berufspraktika von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren unterstützt. Die Arbeitsvermittlungszentren arbeiten zudem eng mit der Berufsbildung zusammen, die zusätzliche Massnahmen für Jugendliche anbietet, z. B. das Case Management Berufsbildung.