Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-03-14
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-03-14
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich doch noch eine - ich hoffe, beruhigende - Bemerkung an Herrn Leuenberger richten. Ich glaube, er hat mich mit dem Whisky sehr missverstanden. Ich habe nie von jemandem gesprochen, der auf Staatskosten oder so einen Whisky nimmt, sondern ich habe den Vergleich mit dem Familienvater gemacht, der durchaus ein solider Familienvater ist, wenn er ein Haus baut und eine Hypothek aufnimmt, wenn er diese Investition [PAGE 92] durch Verschuldung mitfinanzieren will. Ich habe aber gesagt: Ein Familienvater ist weniger solid, wenn er einen Kleinkredit aufnimmt, damit er jeden Abend einen Whisky trinken oder Ferien machen kann, weil er dann nämlich Konsumausgaben mit Krediten finanziert. Das war das Bild. Ich habe nicht irgendwo einen Bezug zu Leuten gemacht, die auf Staatskosten irgendetwas konsumieren wollen. Über die andere Frage können wir uns vielleicht einmal nebenbei unterhalten.
Jetzt aber zu dieser Frage hier: Beim Eintreten bin ich schon ein wenig darauf eingegangen. Im Prinzip ist das nicht eine neue Bestimmung, sondern sie ist dem Haushaltziel, das jetzt Bestandteil der Verfassung ist, entnommen. Das Volk hat so einem Mechanismus schon einmal zugestimmt, das können Sie dort nachlesen.
Wir haben ein zweistufiges Verfahren, das sehen Sie, wenn Sie anschauen, wie es beim Sparen geht: nämlich das "Normalverfahren", wenn man wegsparen muss, wenn ein Fehlbetrag, so wie Sie es jetzt beschlossen haben, im Ausgleichskonto ist, dann muss das allmählich weggespart werden. Da haben wir sehr viel Flexibilität drin, denn das kann nach Artikel 24d "im Verlauf mehrerer Jahre" geschehen. Das heisst also, es ist keine Rosskur nötig. Man kann versuchen, ein Programm zu machen, sich daran heranzutasten usw.
Dann könnte man sich streiten, ob 6 Prozent richtig sind oder nicht. Wir fanden, 6 Prozent seien eine plausible Grössenordnung. Wir haben gesagt, es muss ja der Moment kommen, wo wirklich reagiert werden muss. Denn man kann das mit der Formel "Fehlbetrag unter 6 Prozent im Laufe mehrerer Jahre" auch eher "trölerisch" anschauen, und es wird niemand etwas dagegen sagen können. Wenn aber die 6 Prozent - das sind bei einem 50-Milliarden-Budget immerhin rund 3 Milliarden Franken - im "Topf" überschritten sind, dann sind wir der Meinung, dass eine gewisse Alarmgrenze erreicht ist.
Das ist das, was Herr Schmid mit dem Wort "Notsituation" bezeichnet hat. Dann ist eine Alarmgrenze überschritten, und dann muss irgendwo der Mechanismus schärfer greifen. Es geht jetzt nicht darum, innerhalb von drei Jahren die ganze Überschreitung, die "6 Prozent plus" wegzusparen, sondern es geht darum, den Fehlbetrag innert dieser Frist unter die 6 Prozent zurückzuführen. Aber die Aufgabe, das Ganze in mehreren Jahren zurückzuführen, bleibt natürlich bestehen. Da muss nun jemand diese Zahl definieren. Sie könnten sagen: Ja gut, das könnte auch das Parlament in einer Parlamentsverordnung definieren - oder so etwas. Aber es muss jemand sein, der diese Rechnung macht und vorgibt.
In diesem Sinne ist der Bundesrat nicht frei. Der Bundesrat kann Ihnen nur vorgeben, was rechnerisch herauskommt. Er ist eigentlich der Vollzieher der Gesetzesnorm. Er sagt Ihnen eine Zahl. Sie bleiben bei dieser Zahl aber in verschiedener Hinsicht frei.
Wenn Herr Ernst Leuenberger gesagt hat, dann könne man ebenso gut von Vollmachtenregime sprechen, ist das insofern unzutreffend, als Sie den Inhalt dieses Deltas - nehmen wir an, es sind 7 Prozent, dann müssten wir 1 Prozent wegsparen - beliebig verändern können; Sie sind nur an die Zahl gebunden. Sie können sagen: Gut, der Bundesrat schlägt vor, beim öffentlichen Verkehr etwas zu sparen und lässt die Armee aus, also machen wir es umgekehrt. Das ist Ihr Recht. Sie sind auch frei in der Verteilung der Summe auf die drei Jahre. Der Bundesrat hat nur die Definitionsgewalt über diese Zahl, und Sie können erst noch nachrechnen und kontrollieren, ob er Recht hat oder nicht.
Deshalb sind wir - weil es eine Notbremse für eine Situation ist, die eigentlich nicht eintreten sollte, und weil der Bundesrat nur eine Zahl definiert, nicht aber einen Inhalt und nicht eine Verteilung auf drei Jahre - der Meinung, dass das auch staatspolitisch durchaus vertretbar sei.
Ich möchte noch auf die Frage von Herrn Plattner eingehen; ich hoffe, ich habe sie richtig verstanden: Wir sind ganz klar der Meinung, dass das dann in der ausserordentlichen Situation vorgeht und nicht eingerechnet ist. Sie können dann nicht einfach sagen, der Überschuss über die 3 Prozent hinaus sei lästig, und das quasi zur nichtrelevanten Ausgabe erheben, indem Sie das mit einem absoluten Mehr im Parlament so beschliessen.
Es muss schon die Ausserordentlichkeit gemäss Gesetzestext belegbar sein. Es ist natürlich nicht messbar, aber immerhin meine ich, das müsse definiert sein. Dann geht dieser Beschluss des Parlamentes vor, und es wird auch gar nicht in den "Topf" eingerechnet. So gesehen ist es ausserhalb dieser Rechnung. Es könnte sogar so sein, dass Sie ein Konjunkturprogramm von 3 Milliarden Franken beschliessen, das nicht angerechnet wird, und Sie dann trotzdem unten im "Topf" 2 oder 1 Prozent in anderen Bereichen wegsparen müssen. Das wäre nicht völlig auszuschliessen. Aber die Zusatzausgabe, die Sie gezielt beschliessen, können Sie hier nicht berücksichtigen, oder dann habe ich Ihre Frage falsch verstanden.