Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · 2010-12-06
Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Die Frage der Schlachttiertransporte diskutieren wir nun schon seit geraumer Zeit, obschon die Mehrheitsverhältnisse in diesem Rat sehr klar sind und obschon auch ein ausdrückliches Interesse der Kantone an einer Klärung der Frage besteht, wie die diversen Standesinitiativen zeigen. "Was lange währt, wird endlich gut", hat eine Kollegin von uns in diesem Rat anlässlich der letzten Beratung der Vorlage gesagt oder, besser gesagt, gehofft. Ganz so rasch ging es dann doch nicht; der Ständerat hat sich knapp anders entschieden und uns das Geschäft nochmals zugestellt.
Namens der SP-Fraktion halte ich fest: Eine Ausdehnung der europäischen Strassentransporte von Tieren auf das Gebiet der Schweiz ist aus unserer Sicht ganz klar nicht wünschenswert, einerseits aus Gründen des Tierschutzes, andererseits aus der begründeten Furcht vor Tierseuchen und Tiererkrankungen, wie das vorhin auch die Berichterstatterin der Kommission erwähnt hat.
Weil wir die Vorlage hier schon intensiv diskutiert haben und weil wir dabei auch zu einem sehr deutlichen Ergebnis gefunden haben, beschränke ich mich nun auf einen Aspekt, nämlich auf den Unterschied zwischen einem Verbot in der Verordnung - gemäss Status quo - und einem Verbot im Gesetz, wie es hier vorgeschlagen wird und wie es von uns bei der letzten Behandlung bereits angenommen worden ist. Während das geltende Verbot in der Verordnung nur für die seuchengefährdeten Klauentiere gilt, also für Schafe, Rinder, Ziegen und Schweine, gilt die hier vorgesehene Regelung im Tierschutzgesetz für alle Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind. Es gibt ja auch wirklich keinen Grund, wieso diese Schutzbestimmungen nicht auch für Esel, Pferde oder für Geflügel gelten sollten.
Zum Konfliktpotenzial gegenüber der EU: Gerade weil die EU früher oder später auf das Verbot zurückkommen wird und gerade weil dann die Argumentation hinsichtlich des Tierschutzes wichtig sein wird, ist es nichts als richtig, diese Gesetzesanpassung vorzunehmen. Das entspricht unseren schweizerischen Tierschutzvorstellungen. Darüber hinaus, Herr Bundesrat, stärkt eine Gesetzesregelung, verglichen mit der aktuellen Regelung auf Verordnungsebene, bei Verhandlungen zu diesem Punkt erst noch unsere Position.
Die SP-Fraktion empfiehlt ganz klar, bei der Position des Nationalrates zu bleiben. Ich danke Ihnen also, wenn Sie entsprechend votieren.