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Graf Maya · Nationalrat · 2010-12-06

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2010-12-06

Wortprotokoll

Sie erinnern sich sicher: Unsere ehemalige Kollegin, Frau Marty Kälin, reichte 2007 die parlamentarische Initiative "Grenzkontrollen und Tiertransporte" vor dem Hintergrund ein, dass in der Schweiz die Durchfuhr von Rindern, Schafen, Schweinen und Ziegen auf dem Strassenweg verboten war, während in der EU solche Transporte, und zwar Transporte von erheblich längerer Dauer, erlaubt sind. Mit der "Weiterentwicklung des Veterinäranhangs zum Landwirtschaftsanhang Schweiz-EG", die 2006 in die Vernehmlassung ging, schien der Erhalt dieser wichtigen Schweizer Regelung nicht mehr sicher. Daher gab die Kommission der parlamentarischen Initiative Marty Kälin am 2. November 2007 einstimmig Folge. Sie nahm aber die erste Forderung, nämlich die Wiedereinführung von regulären veterinärpolizeilichen Grenzkontrollen, nicht auf, da sie nicht umsetzbar war und es nicht sinnvoll schien, mit der EU darüber zu verhandeln.

Damit blieb die zweite Forderung der Initiative bestehen: "Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind, dürfen nicht lebend durch die Schweiz geführt werden." Dazu erarbeitete die WBK des Nationalrates einen Gesetzeserlass. Der Nationalrat debattierte am 1. März 2010 darüber und zeigte sich, wie die nationalrätliche Kommission, überzeugt, dass eine Ausdehnung der europäischen Schlachttiertransporte auf das Gebiet der Schweiz nicht wünschenswert sei, zum einen aus Gründen des Tierschutzes, zum andern aus Sorge, durch solche Transporte könnten Tierseuchen in die Schweiz eingeschleppt werden. Der Nationalrat war der Ansicht, dass die Regelung, welche die Schweiz mit der EU für die Tiertransporte gefunden hatte, mit grosser Wahrscheinlichkeit in zukünftigen Verhandlungen wieder zur Debatte stehen würde. Er zeigte sich deshalb überzeugt, dass mit einer Regelung des Transitverbotes auf Gesetzesstufe dem Bundesrat bei zukünftigen Verhandlungen der Rücken gestärkt wird. Er stimmte in der Frühjahrssession dem Geschäft mit 173 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich zu. Leider beschloss der Ständerat an seiner Sitzung vom 29. September 2010 mit 19 zu 18 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage.

Ihre WBK hat sich an ihrer Sitzung vom 18. November mit dem Beschluss des Ständerates befasst. Sie beantragt Ihnen einstimmig, an Ihrem Beschluss vom 1. März und somit am Gesetzentwurf festzuhalten. Sie tut dies aus folgenden Gründen:

1. Die WBK ist nach wie vor der Meinung, dass das auf Verordnungsebene angesiedelte Verbot für Schlachttiertransporte in künftigen Verhandlungen mit der EU Angriffen nicht standhalten wird. Ausserdem kann eine Verordnung vom Bundesrat jederzeit geändert werden, eine Gesetzesänderung hingegen bedarf eines Parlamentsbeschlusses.

2. Mit dem von unserem Rat vorgeschlagenen neuen Artikel 15a im Tierschutzgesetz wird Klarheit geschaffen, indem alle Schlachttiere, also auch Pferde, Esel und Geflügel, erfasst sind und nicht nur, wie bis jetzt, Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine. Zudem zeigt diese Auflistung, dass es sich um ein Tierschutzanliegen und nicht mehr nur um eine rein veterinärhygienische Massnahme handelt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Massnahmen zum Schutz der Tiere nicht unter das Landwirtschaftsabkommen mit der EU fallen.

3. Die WBK möchte zuhanden des Ständerates festhalten, dass sie unter Schlachttieren Tiere versteht, die zur Weitermast oder zur unmittelbaren Schlachtung bestimmt sind.

4. Die WBK stellt fest, dass der Tierschutz insbesondere bei Schlachttiertransporten ein grosses Anliegen der Bevölkerung ist. Es sind sieben Standesinitiativen mit derselben Forderung eingegangen.

5. Die WBK hält fest, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2010 zwar Bedenken äusserte und nicht ausschloss, dass die Forderung Detailverhandlungen mit der EU nach sich zieht, sich aber auch nicht dezidiert dagegen stellen wollte. Daher wurde auch das gänzlich ablehnende Votum von Frau Bundespräsidentin Leuthard im Ständerat nicht verstanden.

Die WBK beantragt Ihnen einstimmig, an Ihrem Beschluss vom 1. März 2010 und somit am vorliegenden Gesetzentwurf festzuhalten.