Lexipedia

preparatory:AB 113798

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid, die Gesetzesänderung auf den 1. April 2011 und nicht bereits auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen, der besonderen Situation der von der Arbeitslosigkeit stark betroffenen Kantone Rechnung getragen. Zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit stehen dem Bundesrat verschiedene Instrumente zur Verfügung. Im Rahmen der Umsetzung des dritten Stabilisierungspaketes ist die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate verlängert worden. Diese Regelung gilt bis am 31. Dezember 2011. Mit der neuen Regionalpolitik (NRP) stehen zurzeit mehr als 230 Millionen Franken an Fördergeldern zugunsten der Kantone zur Verfügung. Nahezu 50 Prozent dieses Betrags gehen an Kantone der lateinischen Schweiz. Um die wirtschaftlichen Probleme in ihren Regionen zu mildern, erhalten die Kantone nicht nur Unterstützung durch die NRP, sondern auch über den Finanzausgleich. Schliesslich sind auch im Bereich Berufsbildung Bundessubventionen für Leistungen im öffentlichen Interesse möglich. Alleine für Projekte zur Integration von Jugendlichen hat der Bund im Jahr 2009 etwa 10,5 Millionen Franken ausgegeben. Mit dem dritten Stabilisierungspaket werden [PAGE 1821] weitere konjunkturpolitische Massnahmen im Bereich des Arbeitsmarktes umgesetzt, um die Folgen der Krise abzuschwächen.

Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Monaten auch im Kanton Tessin gesunken. In der Tat erfüllt der Kanton Tessin das Kriterium einer Arbeitslosigkeit von mindestens 5 Prozent im Durchschnitt der letzten Monate nicht, weshalb aktuell auch nicht mehr der ganze Kanton von der bis Ende März 2011 möglichen Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für Taggelder profitieren kann.