Müller Walter · Nationalrat · 2010-12-06
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Der vorliegende Bericht baut auf den Kriterien auf, die der Bundesrat im Europabericht 2006 aufgestellt und mit dem Aussenpolitischen Bericht 2009 ergänzt hat. Die nach wie vor geltenden Kriterien von 2006 sind:
1. Die Schweiz besitzt einen angemessenen Grad an Mitentscheidung im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU und hat einen genügenden Handlungsspielraum für die eigenen Politiken.
2. Die EU ist bereit, zu bilateralen sektoriellen Lösungsansätzen Hand zu bieten.
3. Die wirtschaftlichen, namentlich auch monetären Rahmenbedingungen verändern sich nicht zum Nachteil der Schweiz.
Bereits diese vom Bundesrat fragend ausformulierten Grundsätze lassen eine klare strategische Ausrichtung der Europapolitik vermissen. In einer Zeit, in der die aussenpolitischen Interessen im harten internationalen Wettbewerb, und das zunehmend auch gegenüber der EU, gewahrt werden müssen, sind nach Meinung der FDP-Liberalen Fraktion konsolidierte Ausgangspositionen auf der Basis der Interessen und Werte der Schweiz notwendig.
Ergänzend zu den Grundsätzen stellt der Bundesrat im vorliegenden Bericht fest, dass die EU trotz relativer Abnahme gegenüber der globalen Bevölkerung und Wirtschaftsleistung die dominierende Wirtschaftsmacht auf dem Kontinent bleibt. Als geografische Nachbarin bleibt sie ein zentraler Bezugspunkt für die Aussenpolitik und die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Mit dem Vertrag von Lissabon hat die EU mit vereinfachten Entscheidungsverfahren die Handlungsfähigkeit verbessert und die demokratische Kontrolle durch die aufgewertete Rolle des Europäischen Parlamentes verstärkt. Die veränderten Entscheidungsverfahren haben aber letztlich auch eine Wirkung auf die künftige Weiterentwicklung des bilateralen Wegs der EU mit der Schweiz.
Die Verhandlungen mit der EU zur Konsolidierung der bestehenden und zum Abschluss von neuen Abkommen werden sehr anspruchsvoll sein. Das verlangt von uns langfristige Zielsetzungen und die Beschränkung auf die für die Schweiz wirtschaftspolitisch wesentlichen Bereiche. Auch die EU ist weiterhin am Abschluss bilateraler sektorieller Abkommen interessiert, verlangt aber die Übernahme des relevanten Rechtsbestands und auch von dessen Weiterentwicklungen. Es stellen sich auch Fragen der Rechtssicherheit, Überwachung sowie Gerichtsbarkeit im Falle unterschiedlicher Anwendung und Interpretation der Abkommen.
Aufgrund dieser Ausgangslage, die hier aus Zeitgründen nicht in allen Ausprägungen dargelegt werden kann, hat der Bundesrat mit dem vorliegenden Bericht alle Optionen geprüft, ausgehend von den bestehenden bilateralen Verträgen über eine Neuauflage des EWR bis hin zu einem EU-Beitritt. Er kommt nach einer breiten Auslegeordnung zum Schluss, dass der bilaterale Weg das am besten geeignete Instrument der schweizerischen Europapolitik bleibt. Als wesentlichste Bedingung für eine fruchtbare Fortsetzung des bilateralen Wegs führt er an: "Sie erfolgt weiterhin im gegenseitigen Respekt der Souveränität beider Parteien und des guten Funktionierens ihrer Institutionen. Insbesondere die automatische Übernahme aller Acquis-Entwicklungen in den von den Abkommen geregelten Bereichen muss ausgeschlossen [PAGE 1859] bleiben, da die Schweiz sonst zum De-facto-Mitglied der EU ohne Stimm- und Mitentscheidungsrecht würde."
Die FDP begrüsst diesen Entscheid und fordert den Bundesrat auf, ihn geschlossen und mit Nachdruck gegenüber der Europäischen Union kundzutun. Das muss Basis, Ausgangspunkt und Zielsetzung bei allen künftigen Verhandlungen sein. Die Realisierbarkeit dieser Zielsetzungen muss bei den aktuellen und künftigen Verhandlungen laufend überprüft werden, damit keine Präjudizien für einen möglichen institutionellen Rahmen geschaffen werden.
Die Anhörungen in der Aussenpolitischen Kommission haben eine weitere, wohl nicht unbedeutende Voraussetzung für die langfristig erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs ergeben: Die Kantone verlangen eine Klärung bzw. einen Ausbau der innerstaatlichen Mechanismen. Die Vertreter der Kantonsregierungen sprachen sich für eine Konsolidierung der bestehenden Abkommen aus. Weitere Abkommen seien nur anzustreben, wenn sie keine negativen Auswirkungen auf bestehende Abkommen hätten und der Abschluss nicht mit der Auseinandersetzung über bestehende Regeln betreffend die Besteuerung gewisser Unternehmenstypen in den Kantonen verknüpft sei. Das war denn auch Ausgangspunkt und Anlass für die Kritik am Vorgehen des Bundesrates. Die Kantone haben, im Wissen darum, dass der Bundesrat in einem Bericht die schweizerische Europapolitik evaluieren würde, eine umfassende europapolitische Standortbestimmung vorgenommen und das dem Bundesrat auch mitgeteilt. Die Kantone waren darum sehr erstaunt, als Bundespräsidentin Leuthard schon Mitte Juli zusammen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission beschloss, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die institutionelle Fragen klären würde, und sie waren erstaunt, dass der Bundesrat das schon im August absegnete. Die Kantone waren erstaunt, dass der Bundesrat das weitere Vorgehen mit der EU vorspurte, bevor er den von den Kantonen angekündigten Bericht erhalten, geschweige denn diesen mit den Aussenpolitischen Kommissionen diskutiert hatte. Bei der Anhörung kristallisierte sich eines klar heraus: Die Kantone erwarten vom Bundesrat die Einhaltung des von der Verfassung garantierten Mitspracherechts der Kantone bei der Aushandlung und der Weiterentwicklung von Abkommen und bei Verhandlungsschwierigkeiten.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt eine Klärung der innerstaatlichen Mechanismen im Hinblick auf die strategische Positionierung in der Aussenpolitik, sowohl gegenüber der EU als auch generell. Das soll insbesondere bei der Frage eines institutionellen Rahmens mit der EU gelten. Wir fordern, dass die Möglichkeit eines institutionellen Rahmens bei der Anpassung und der Umsetzung der bilateralen Verträge pragmatisch und lösungsorientiert geprüft wird; die Schweiz ist offen für eine Diskussion. Für uns hat der Abschluss eines Rahmenabkommens keine Priorität, da damit viel zu hohe Erwartungen verknüpft werden und die Gefahr, in einer Sackgasse zu landen, gross ist. Der bilaterale Weg bleibt eben der bilaterale Weg. Er kann und soll nicht einen Beitritt zur EU ersetzen. Mit Kreativität, gutem Willen und Verhandlungsgeschick finden sich aber gute Lösungen, wie das Beispiel der sogenannten 24-Stunden-Regel zeigt.
Damit der bilaterale Weg ein Erfolgsmodell bleibt, ist jeweils vor, während und nach Abschluss von Verhandlungen über weitere sektorielle Verträge eine vertiefte Interessenabwägung notwendig. Damit die aktuellen Verhandlungen ohne Konzessionen bezüglich der automatischen Übernahme von EU-Recht abgeschlossen werden können, sind sie nötigenfalls auf die wesentlichsten Interessen unseres Landes zu konzentrieren. Es ist auch ein Mechanismus zwecks Prüfung und Anerkennung der Gleichwertigkeit der rechtlichen Regeln anzustreben.
Lassen Sie mich abschliessend eine Frage in den Raum stellen: Wenn wir die Basis der künftigen Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner evaluieren, so stellt sich meiner Meinung nach auch die entscheidende Frage, welche Schweiz wir in Zukunft wollen. Für die FDP-Liberale Fraktion ist klar: Das vom Freisinn geprägte Erfolgsmodell Schweiz, mit der direkten Demokratie, dem Föderalismus, dem Wettbewerb in Steuerfragen und dem Arbeitsrecht als Beispielen, lässt nur den bilateralen Weg zu. Wir wollen diesen Weg zur Chance für die Schweiz machen.