Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-06
Wortprotokoll
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg regelt formell nur das Verhältnis zwischen den Parteien - Person X und Schweizerische Eidgenossenschaft - und ist ohne direkten Einfluss auf alle anderen Ersatzpflichtigen. Die Schweiz ist gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, das Urteil umzusetzen. Die Art und Weise der Umsetzung liegt in der Kompetenz der Schweiz. Das Ministerkomitee des Europarates überwacht die Umsetzung. Das Urteil betrifft jedoch nicht nur die Wehrpflichtersatzabgabe, sondern auch die allgemeine Wehrpflicht und die Milizarmee.
Der Bundesrat hat im sicherheitspolitischen Bericht vom 23. Juni 2010 ausgeführt, dass er an der allgemeinen Wehrpflicht und somit auch an der Wehrpflichtersatzabgabe festhalten will. Die Lösungsrichtung hat der Bundesrat in der Fragestunde vom 7. Dezember 2009 aufgezeigt. Der Bundesrat bevorzugt eine persönliche Dienstleistung. Daher hat eine Arbeitsgruppe aus den vier Departementen VBS, EVD, EFD und EJPD eine Lösung erarbeitet, welche es erlaubt, dass untaugliche Dienstwillige eine persönliche Dienstleistung erbringen; dies unter der Bedingung, dass sie ihre eigene sowie die Gesundheit anderer nicht gefährden. Das VBS sieht vor, einen entsprechenden neuen Tauglichkeitsentscheid - tauglich, felddienstuntauglich - Ende des zweiten Quartals 2011 einzuführen. Im Moment geht es im VBS noch darum, Detailfragen zur Ausbildung und zum Einsatz zu klären.
Von den etwa 160 000 potenziell Dienstwilligen haben sich seit dem Inkrafttreten des Urteils 49 Personen gemeldet, was 0,3 Promille entspricht. Auch im Lichte der geringen Anzahl Dienstwilliger sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf. Er ist der Meinung, dass dem Urteil des EGMR mit der dargelegten Lösung vollumfänglich Rechnung getragen wird.