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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2010-12-06

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06

Wortprotokoll

Damit die versicherten Personen und die Vollzugsstellen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) sich auf das neue Gesetz vorbereiten können, hat der Bundesrat entschieden, das neue Gesetz nicht am 1. Januar, sondern erst am 1. April 2011 einzuführen. Aus dem gleichen Grund hat das Seco Ende November 2010 den Vollzugsstellen die Weisungsentwürfe zugestellt. Diese können sich damit auf die Änderungen vorbereiten und die betroffenen Versicherten frühzeitig über den Ablauf ihrer Bezugsdauer informieren. Ohne diese Vorinformationen wäre ein reibungsloser Übergang von altem zu neuem Recht nicht denkbar.

Die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv) dauert bis am 8. Januar 2011. Sie ist keinesfalls "pour beurre". Alle Vernehmlassungseingaben werden ernst genommen, ausgewertet und überprüft; die Aviv wird allenfalls überarbeitet. Der Vernehmlassungsbericht und die angepasste Aviv werden am 11. März 2011 vom Bundesrat verabschiedet. Erst nach diesem Zeitpunkt werden die definitiv gültigen Weisungen publiziert. Es ist nicht zu erwarten, dass auf Verordnungsstufe Leistungen der Arbeitslosenversicherung geändert werden, da diese auf Gesetzesstufe festgelegt sind. Dadurch können sich die Vollzugsstellen bereits heute auf das neue Gesetz vorbereiten.