Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
An der Schengen-Aussengrenze - in der Schweiz sind das die Flughäfen von Zürich, Genf und Basel - ist die Verhinderung der illegalen Wiedereinreise unproblematisch. Alle Personen, welche aus einem Drittstaat in die Schweiz und somit in den Schengen-Raum einreisen, werden systematisch überprüft. Falls die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die Betroffenen direkt zurückgeschickt. Grundlage dafür bildet das Ausländergesetz. Abkommen, welche die Fluggesellschaften verpflichten, solche Personen zurückzubefördern, gewährleisten einen reibungslosen Vollzug solcher Rückschaffungen.
Innerhalb des Schengen-Raumes gestaltet sich die Durchsetzung von Einreiseverboten schwieriger, da die Grenzkontrollen abgeschafft wurden. Im Rahmen von Zollkontrollen oder Personenkontrollen der Polizei kann eine illegale Einreise jedoch ebenfalls festgestellt werden. In solchen Fällen wird die betroffene Person sowohl strafrechtlich als auch verwaltungsrechtlich sanktioniert. Essenziell für die Durchsetzung unseres Rechts ist die Vorarbeit anderer Schengen-Staaten. Einreiseverbote werden in der Regel für den ganzen Schengen-Raum erlassen und im Schengener Informationssystem erfasst.