Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2010-12-06
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-06
Wortprotokoll
Die Meinungen scheinen auch bei diesem Geschäft gemacht zu sein. Ich bin Ihnen umso dankbarer, wenn Sie jetzt dem Bundesrat trotzdem zuhören. Mit der vorliegenden neuen Version des Ständerates will das Parlament, dass der Bundesrat dem [PAGE 1848] Ministerrat der OECD beantragt, die OECD-Mitglieder offiziell zu den Berichten des OECD-Generalsekretärs an die G-20 zu konsultieren.
Der Bundesrat beantragt Ihnen weiterhin die Ablehnung der Motion. Seit Anfang 2010 informiert der Generalsekretär der OECD die Mitglieder im Rahmen der monatlichen Sitzungen des OECD-Rates systematisch über die Beiträge der OECD zuhanden der G-20. Grundsätzlich erhalten die OECD-Mitglieder alle Berichte der OECD vor deren Weiterleitung an die G-20, so unter anderem auch die folgenden zwei Berichte: "Analysis of the scope of energy subsidies and suggestions for the G-20 initiative" und "Third report on trade and investment measures". Zudem beteiligt sich die Schweiz weiterhin aktiv an den Arbeiten der Technischen Ausschüsse, um ihre Positionen dort so gut wie möglich zu vertreten. Dementsprechend setzt sich die Schweiz für eine frühzeitige Information der Technischen Ausschüsse in Bezug auf die Berichte zuhanden der G-20 ein. Ein zwingender Antrag an den OECD-Ministerrat, die OECD-Mitglieder offiziell zu den Berichten des OECD-Generalsekretärs an die G-20 zu konsultieren, würde der Schweiz jegliche Flexibilität im Umgang mit allfälligen Problemen nehmen. Für eine solche Position lässt sich unter den OECD-Mitgliedern keine Mehrheit finden. Eine vorherige Konsultation unter den 34 Mitgliedern ist sehr schwerfällig und wird nicht akzeptiert, weil sie der OECD die Möglichkeit nimmt, ihre Analysen zeitgerecht der G-20 zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoller sicherzustellen, dass eine frühzeitige Information an die Mitglieder erfolgt und dass die Kriterien für eine Weiterleitung klargestellt sind und befolgt werden. Diese Kriterien lauten wie folgt: keine neuen unbekannten Elemente und keine neuen nichtabgesprochenen Positionen. Im Falle ungenügender oder verspäteter Information wird die Schweiz direkt und umgehend im OECD-Rat intervenieren. Sie hat bereits als einziges Land in einem Fall interveniert, in dem ein Bericht ohne Information der OECD-Mitglieder der G-20 zugestellt wurde.
Für den Bundesrat ist klar, dass die OECD durch den Ministerrat und nicht durch die G-20 geführt wird. Die Zusammenarbeitspraxis zwischen dem Generalsekretär und den OECD-Ländern während der letzten 18 Monate kann als Tatbeweis betrachtet werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.