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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2010-12-07

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-07

Wortprotokoll

Vorweg muss ich gleich festhalten, dass unsere aktuelle Verkehrsfinanzierung alles andere als transparent ist, und für die Zukunft müssen wir folglich alles unternehmen, damit wir über eine einfache und transparente Finanzierung unserer Verkehrsinfrastrukturen und unserer Verkehrsträger verfügen. Wir lösen nämlich die künftigen Probleme bei der Verkehrsfinanzierung nicht, nur weil wir finanzielle Mittel vom einen Topf in den anderen Topf verschieben. Es nützt auch nichts, wenn immer alle von Prioritäten sprechen, aber dann jedem Projekt die höchste Priorität geben, was unsere finanziellen Ressourcen eben nicht zulassen.

Mit dem aktuellen Geschäft zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur wird uns erstmals der Zahlungsrahmen für die SBB und die KTU zusammen vorgelegt. Bisher betraf es ja immer nur die SBB. Damit kommen wir der Transparenz bei der Verkehrsfinanzierung einen ersten kleinen Schritt näher, weil wir damit auch erstmals die Gesamtsumme dessen sehen, was aus der Bundeskasse an die SBB und die Privatbahnen fliesst. Gemäss Botschaft sind das stattliche 4542 Millionen Franken.

Der Zahlungsrahmen des vorliegenden Geschäftes betrifft ausnahmsweise nur zwei Jahre, um damit den Rhythmus des Zahlungsrahmens an die Legislatur anzupassen. So bleiben uns jetzt genau zwei Jahre Zeit, um auch bei der Verkehrsfinanzierung eine transparentere Ausgestaltung zu machen.

Nun zum Geschäft: Der Bundesrat hat den Zahlungsrahmen für die SBB bereits um 300 Millionen auf 3322 Millionen Franken aufgestockt, und bei den KTU wurde der Kredit ebenfalls um 90 Millionen erhöht. Die Erhöhung ist mit Substanzerhaltung begründet, was auch vonseiten der SVP-Fraktion unterstützt wird. Die Finanzierung der Aufstockung durch den Bundesrat soll mittels Trassenpreiserhöhung und durch den Mittelübertrag von LSVA-Geldern in den FinöV-Fonds kompensiert werden.

Trotz dieser Aufstockung durch den Bundesrat von rund 400 Millionen haben SBB und KTU weitere Aufstockungen beantragt: die SBB 140 Millionen und die KTU weitere 59 Millionen Franken. Der Ständerat hat die Aufstockungsbegehren der SBB abgelehnt, hat aber bei den KTU die weitere Aufstockung um diese 59 Millionen bewilligt. Bei den KTU geht es tatsächlich und primär um die dringende Substanzerhaltung, was auch wirklich Priorität haben muss. Bei den SBB geht es bei den 140 Millionen Franken um Erweiterungsprojekte, welche dann in den Folgejahren weitere finanzielle Mittel in der Grössenordnung von über 500 Millionen Franken auslösen werden.

Sicher sind diese Projekte für die SBB von grösster Wichtigkeit. Es kann aber nicht sein, dass mangels Geld nun einfach munter Mittel vom einen Topf in den anderen verschoben werden. Das Sprichwort "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben" passt hier perfekt. Ich möchte Sie an das Projekt Bahn 2030 erinnern. Dort ist die Liste der notwendigen, der gewünschten, der wichtigen und der unverzichtbaren Projekte lang, ja sogar sehr lang. Aus allen Regionen hat es Projekte, welche dann auch wieder finanziert sein wollen. Der Substanzerhalt hat im Moment höchste Priorität, sodass wir bei Ausbauprojekten angesichts der Finanzierungslücken zurückhaltend sein müssen. Es braucht nun den Mut, hier Nein zu sagen. Es ist natürlich einfach, jetzt Ja zu sagen und dann die Probleme einmal mehr nach hinten zu verschieben.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und wird dem Zusatzkredit für die KTU von 59 Millionen Franken für die Substanzerhaltung zustimmen. Die Aufstockung um weitere 140 Millionen Franken für Projekte bei den SBB wird die SVP-Fraktion jedoch nicht unterstützen. Die Mehrheit der Kommission löst damit keine Probleme, sondern sie schafft nur neue Finanzierungslöcher, welche sich zwar nicht morgen, aber dann übermorgen vor uns auftun werden.