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Cathomas Sep · Nationalrat · 2010-12-07

Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-07

Wortprotokoll

Mit dem Antrag zu Artikel 11d Absatz 1 will die Minderheit van Singer unter einem neuen Buchstaben c eine zusätzliche Massnahme bei den Sanktionen im Falle einer Nichteinhaltung der individuellen Zielvorgaben vorsehen. Mit dieser Ergänzung würde dem Bund nebst den jährlichen Kontrollen zur Zielerreichung noch eine zusätzliche Massnahme zugewiesen, die eine Erhöhung beziehungsweise eine Absenkung der Sanktionsbeträge im Falle einer Abweichung vom festgelegten Absenkpfad um mehr als 3 Prozent ermöglichen würde. Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen ab.

Die Mehrheit der Kommission erachtet die in den Artikeln 11b, 11c und 11d dem Bundesrat zugewiesenen Regelungskompetenzen im Bereich der Festlegung der individuellen Zielvorgaben, der Ausnahmen und der Sanktionen bei Überschreiten der Zielvorgaben als genügenden Spielraum für die Berücksichtigung der verschiedenen Entwicklungen. So ist die Formel für die Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen für die Jahre 2012, 2013 und 2014 klar geregelt. Zusätzlich wird dem Bundesrat die Kompetenz zugewiesen, Personenwagen mit sehr tiefen CO2-Emissionen durch entsprechende Ausnahmen zu berücksichtigen. Zudem sieht Artikel 11a Absatz 2 die Berichterstattung des Bundesrates an die Bundesversammlung im Jahre 2016 vor. Diese Bedingung verlangt vom Bundesrat schon vorher eine jährliche Kontrolle der Zielerreichung und die Festlegung der entsprechenden Massnahmen.

Aus diesem Grunde lehnt die Kommission den Minderheitsantrag ab.