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preparatory:AB 1141

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-13

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung zur Bemerkung von Herrn David, dieses Lob des Zeitgeistes sei nicht so gut, es sei fraglich, ob es wirklich immer ein Fortschritt sei. Wir alle haben die Adtranz-Geschichte erlebt; ich habe hier die gleiche Betroffenheit empfunden, wie wahrscheinlich fast überall in unserem Lande - die Betroffenheit über die Tatsache, über das Vorgehen. Wir dürfen aber jetzt nicht nur über den Verlust von - ich weiss nicht - 700 Arbeitsplätzen hier und dort reden, sondern wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir in der letzten Zeit in der Schweiz 70 000 Arbeitsplätze geschaffen haben. Unsere Rahmenbedingungen, die recht liberal sind, haben dies ermöglicht. Vielleicht ist es billiger, in der Schweiz eine Fabrik zu schliessen; vielleicht eröffnet man aber auch eher eine Fabrik, wenn man keine Fesseln hat. Das muss man schon gegeneinander abwägen.

Für mich ist nicht die Tatsache, dass die Swisscom an der New Yorker Börse ist, eines Jubels wert, sondern die Tatsache, dass sie ihre Bilanz, ihre Struktur und alles andere in kurzer Zeit so verändert hat. Dass dies möglich wurde, ist eine beachtliche Leistung. In diesem Bereich ist die Swisscom - sie ist zwar noch nicht privatisiert - durch das privatwirtschaftliche Verhalten konkurrenzfähig geblieben. In diesem Bereich wurden durch die Liberalisierung x Arbeitsplätze geschaffen - viel mehr, als abgebaut worden sind. Das muss man einfach sehen.

Strukturwandel muss in einer Wirtschaft möglich bleiben, wenn sie sich ständig erneuern soll; das gehört mit dazu. Der Staat ist nicht direkt betroffen, aber doch auch ein bisschen. Welche Fälle sind gemeint, wo sind die Grenzen, und welche Sicherheiten haben wir? Ich muss Ihnen sagen, dass ich am Anfang eigentlich auch geglaubt habe, dass wir mit dem "kleinen Fenster" durchkommen.

Ich kann hier versuchen, die Detailfrage von Frau Brunner zu beantworten. Ich mache hin und wieder den Fehler, dass ich die französischen Übersetzungen nicht anschaue. Häufig ist ja der Originaltext deutsch; das ist leider so. Le texte allemand fait foi. Die Übersetzung ist dann aber nicht so gut. Ich stelle manchmal auch fest, wenn die Originaltexte französisch sind, wie schlecht die deutschen Übersetzungen sind. Für mich ist die Meinung klar gewesen: Es sind "begründete Einzelfälle". So wie ich jetzt den französischen Text verstanden habe, sind es nur "begründete Fälle". Das ist natürlich ein Unterschied. Die Formulierung "begründete Einzelfälle" geht natürlich nicht; es wäre nicht akzeptabel, unter dem Titel "begründete Einzelfälle" z. B. alle diese Hilfskräfte zu subsummieren. Das sind keine Einzelfälle mehr, sondern viele hundert Personen; das geht so nicht. Deshalb sind wir Schritt für Schritt darauf gestossen, dass man hier etwas mehr öffnen muss - im Wissen darum, dass bei den Verhandlungen mit den Verbänden diese Öffnung so noch nicht zur Diskussion gestanden hat.

Es gibt noch einen Unterschied bei der Formulierung "Der Bundesrat kann ...."; das ist die nationalrätliche Version. Dazu hat Herr Frick etwa Richtiges gesagt. In der neuen Version der Mehrheit Ihrer Kommission können das die Arbeitgeber tun; es ist auch richtig, diese Kompetenz bei Einzelfällen zu delegieren. Wo es hingegen um ganze Kategorien von Angestellten geht, soll das der Bundesrat tun können - und nicht die Arbeitgeber. Auch das ist eine gewisse Bremse; dafür habe ich durchaus Verständnis.

Die Fälle hat Frau Spoerry an sich aufgezählt; deshalb hat man das OR-Fenster bereits im Postorganisations- und im SBB-Gesetz vorgesehen. Es gibt Fälle, wo es zweckmässig ist, die Angestellten dem OR zu unterstellen. Mit den Kategorien gemäss der Formulierung des Nationalrates reicht es nicht, weil es fluktuierende, sporadische Arbeitsverhältnisse sind. Das können Arbeitsverhältnisse an der ETH sein, im Bereich von Leuten an verschiedenen Arbeitsplätzen. Das umfasst das Lokalpersonal bei den Botschaften und die Aushelfer und Aushelferinnen bei der Post, die sehr viel ausmachen. Man denkt ausdrücklich nicht an weitere Kategorien.

Herr Leuenberger hat nicht die Frage gestellt, aber gesagt, man müsse fast annehmen, wenn die Post und die SBB jetzt mit ihren Organisationsgesetzen leben könnten, habe der Bund andere Kategorien in der engeren Bundesverwaltung "im Hinterkopf". Ich kann hier klar sagen: Es gibt keine solchen Hintergedanken, ich würde auch das Zoll- und Grenzwachtpersonal nicht in dieser Kategorie sehen. Auch jene, die eine ausgesprochen hoheitliche Funktion ausüben, benötigen etwas mehr Schutz; dafür würde ich mich hier durchaus verbürgen.

Wo sind dann die Grenzen? Es ist natürlich zuzubilligen, was Herr Frick und andere gesagt haben, dass die Formulierung selber nicht einschränkend ist. Man sagt "Der Bundesrat kann ...." Der Bundesrat kann nur eine Zusage machen, dass er das einschränkend nutzen will, aber es wird mit dem Wort "namentlich" doch eine Stossrichtung angegeben, auf welche Art das gemeint ist. Aufgrund dieser Stossrichtung ist es für mich undenkbar, dass man z. B. plötzlich alle EDV-Spezialisten dem OR unterstellt, also einen ganz anderen Bereich einbezieht. Wenn man in der Differenzbereinigung hier noch eine klügere Formulierung findet, habe ich im Prinzip nichts dagegen einzuwenden.

Ich glaube auch, die Post will diese Regelung nicht missbrauchen. Ich habe hier einen Brief von Herrn Schmutz, den wir noch einmal interpelliert haben, um abzuklären, ob das wirklich nötig sei, ob die Post das brauche und wie sie mit diesen Menschen umzugehen gedenke. Herr Schmutz schreibt mir hier, dass sich im Laufe der GAV-Verhandlungen nun ein Lösungsansatz zeige, der die Interessen aller Parteien berücksichtige. Die Post sehe vor, mit den Gewerkschaften eine besondere Vereinbarung über diese Aushilfen abzuschliessen, welche den Charakter eines GAV hat, obwohl es nicht gerade ein GAV ist; in dieser Richtung wird verhandelt. Dort werden Anstellungsbedingungen und auch Löhne vereinbart. Es bestehen auch bei der Post keine Hintergedanken in die falsche Richtung.

Ich kann hier zuhanden der Materialien klar sagen, dass der Bundesrat von dieser Kompetenz nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen würde, wenn Sie sie ihm geben würden. Ich bin umgekehrt aufgrund der Erfahrung der Meinung, dass diese Fälle nur auf der Basis dieses Gesetzes schwer lösbar sind.

Zum Antrag Brunner Christiane: Unsere Rechtsgelehrten haben sich die Frage gestellt, ob der Bundesrat das nicht ohnehin könne; auch Frau Spoerry hat ein Votum in dieser Richtung abgegeben. Ich bin nun aber umgekehrt der Meinung: Wenn hier Ängste bestehen, man könnte diese Kompetenz missbrauchen, und man mit einem Zusatz, wonach der Bundesrat wenn nötig Mindestvorschriften erlassen kann, diese Ängste etwas abbauen könnte, wäre ich im Prinzip bereit, diesen Antrag entgegenzunehmen. Man sollte [PAGE 1088] aber vielleicht im Differenzbereinigungsverfahren noch eine neue Formulierung suchen, mit welcher immerhin klargestellt wird, dass man hier nicht einfach eine Schleuse öffnen will, wie das Herr Leuenberger gesagt hat. Wir wollen wirklich ein Fenster und keine Schleuse.

So gesehen, würde ich meinen, macht diese Ergänzung Sinn. Ich bin im Prinzip bereit, sie anzunehmen, falls hier keine anderen Meinungen bestehen. Gut wäre es, wenn wir nach der Differenzbereinigung eine Formel finden könnten, die die Stossrichtung der Ausnahmen umschreiben würde. Aber das ist etwas schwierig.

Die Formel von Herrn Aeby, der nicht mehr hier ist, bestimmt ganz präzise, wer gemeint ist. Aber es ist natürlich nicht auszuschliessen, dass einmal eine vergleichbare Kategorie in Frage kommen könnte und das Gesetz so zu eng wäre. Deshalb wäre eine einschränkende Formulierung, die aber nicht namentlich aufzählt, vorzuziehen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wir sind der Meinung, es bräuchte ein Fenster. Aber ich wäre bereit, dieses Fenster, im Sinne von Frau Brunner, mit einem kleinen Gitterchen zu versehen. Und wenn die Differenzbereinigung noch etwas Klügeres bringt, kann man das immer noch einbauen.