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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-03-15

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich einige ganz kurze zusätzliche Bemerkungen zu den Ausführungen mache, die Sie bereits schriftlich erhalten haben.

Wie Sie aus den schriftlichen Unterlagen ersehen konnten, beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, dies in Übereinstimmung mit dem UVEK. Das UVEK vertritt zudem die Meinung, dass die Forderungen der Standesinitiativen als erfüllt zu betrachten sind. Sie finden in den schriftlichen Unterlagen sämtliche Argumente.

Diesen Standpunkt teilt die Kommission hingegen nur bedingt. Die Anliegen der Standesinitiativen entsprechen zwar der bundesrätlichen Politik. Sie sind aber erst im Entwurf zum Kernenergiegesetz, in noch nicht in Kraft getretenen Erlassen wie dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) sowie in Konzepten aus der Forschung enthalten. Es gilt deshalb, bei allen Punkten der Initiativen die Fragen zu beantworten, inwieweit die Bundesversammlung bereits Entscheide gefällt hat und ob wir mit den Anliegen der Standesinitiativen materiell einverstanden sind.

Das Parlament, das wissen Sie, wird zum Kernenergiegesetz erst noch Stellung nehmen, und zum EMG ist bekanntlich das Referendum ergriffen worden. Wir wissen zurzeit noch nicht, ob, wann und mit welchen Inhalten die Gesetze dereinst in Kraft treten. Dies, so die Kommissionsmehrheit, spreche für einen gewissen Handlungsbedarf im Sinne der Standesinitiativen. Bezüglich der Frage der inhaltlichen Zustimmung zu den Initiativen zeigte die Diskussion in der Kommission aber gleichzeitig deutlich, dass eine Mehrheit der Kommission den Initiativtexten nicht tel quel zustimmen kann. Ich verweise hier auf die schriftlichen Unterlagen.

Letztlich entschied sich die Kommission dafür, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, aber dem Rat gleichzeitig zu beantragen, eine Motion (01.3013) zu überweisen, die inhaltlich die Anliegen der Standesinitiativen aufgreift, sie aber klarer umschreibt und durch einen weiteren Punkt ergänzt. Mit Punkt 5 werden die Einführung des Kausalitätsprinzips und der Kostenwahrheit verlangt, d. h., dass jede Energiequelle die Gesamtheit ihrer Kosten und Schäden zu tragen hat. Mit der Überweisung einer Motion soll demzufolge unterstrichen werden, dass die in den Standesinitiativen enthaltenen Anliegen in den laufenden Gesetzgebungsarbeiten zu berücksichtigen sind.

Wie gesagt: Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Standesinitiativen keine Folge zu geben und die Motion zu überweisen.