Fluri Kurt · Nationalrat · 2010-12-08
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-08
Wortprotokoll
Ich darf Sie daran erinnern, dass unser Rat den Antrag Ineichen mit grosser Mehrheit angenommen hat, wonach Artikel 727 Absatz 1 Ziffer 2 aus der Vorlage 2 herauszustreichen und in eine Vorlage 3 zu kleiden sei. Der Grundsatzentscheid wurde mit 100 zu 75 Stimmen gefällt, der Entscheid zur Vorlage 3 mit 119 zu 60 Stimmen. Wir haben dann, im Gegensatz zum Ständerat, die Frage in der Kommission nochmals materiell diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir diese Abtrennung und die Inkraftsetzung auf den 1. Juli des nächsten Jahres nach wie vor als sinnvoll erachten. Es geht uns darum, dass die Schwellenwerte für die KMU auf diese tieferen Werte gesetzt werden, weil sie sehr wichtig sind. Insbesondere neue Firmen sollen sich unseres Erachtens bei ihrer Rechnungslegung und Revisionsstrategie auf die tieferen Werte ausrichten können. Bei Neugründungen handelt es sich in der Regel natürlich um kleinere Unternehmen, die von dieser Bestimmung betroffen sind.
Wir haben eingehend diskutiert, und es ist etwas merkwürdig, von der Linken den militärischen Ausdruck "Handstreich" zu vernehmen. Das war alles andere als ein Handstreich. Wir haben in der RK Anhörungen durchgeführt, wir haben Direktbetroffene, einen Hotelier beispielsweise, dazu angehört, was für Kostenfolgen die ordentliche Revision nach sich zieht. Wir haben in der Kommission ein Papier der Treuhandkammer vom 17. August 2010 zur Kenntnis genommen, in welchem beziffert wird, dass das Durchschnittshonorar bei der eingeschränkten Revision 4900 Franken und bei der ordentlichen Revision, ohne Publikumsgesellschaften, 32 500 Franken beträgt, also sieben- bis achtmal mehr; das ist für die KMU ein grosser, ein entscheidender Unterschied.
Frau Leutenegger Oberholzer und Frau Thanei, wir haben uns von der Verwaltung ja eine Übersicht über die verschiedenen Schwellenwerte geben lassen, nicht nur bei Artikel 727, sondern auch bei der Konzernrechnung, bei Artikel 963a. Wir haben festgestellt, dass wir dort dieselben Schwellenwerte festgelegt haben. Wir haben in der Kommission mit 15 zu 6 Stimmen gleichzeitig beschlossen, dass wir im Fusionsgesetz, Artikel 2 Buchstabe e, nun dieselben Schwellenwerte übernehmen, insbesondere bei den Vollzeitstellen - von 200 auf 250 Stellen. Von einem Handstreich kann also keine Rede sein. Wir haben uns die Sache gut und gründlich überlegt, und wir möchten nun dem Ständerat die Möglichkeit geben, sich ebenfalls mit der Frage zu befassen, die alles andere als unwichtig ist.