Noser Ruedi · Nationalrat · 2010-12-08
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-08
Wortprotokoll
Wenn man den Antrag Kaufmann anschaut, muss man zuerst einmal feststellen, dass die Diskussion um Minderheitenschutz eine ganz andere wird, als die, die es jetzt ist. Herr Kaufmann verlangt eigentlich - ich sage es in einfachen Worten, Sie verzeihen mir das -, dass alle nach OR Rechnung legen müssen. Wenn alle nach OR Rechnung legen müssen, dann gibt es auch diesen Streit, welche Minderheiten jetzt beantragen können, dass man nach OR Rechnung legen muss, nicht mehr. Sprich: Wenn Sie den Antrag Kaufmann annehmen, gibt es nachher noch einige Dinge zu ändern, die man im Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren noch einmal anschauen muss.
Inhaltlich zum Antrag Kaufmann: Wie das Herr Hochreutener vorhin richtig gesagt hat, gibt es verschiedene Pflichten, wie man Rechnung legen muss. Wir müssen einerseits für das Steueramt und andererseits für den Betrieb Rechnung legen, und wir müssen Rechnungslegung machen für die Aktionäre, die allenfalls nicht im Betrieb sind. Die haben unter Umständen verschiedene Informationsbedürfnisse, diese Unterschiede sind relativ legitim. Für ein kleines Unternehmen, das international arbeitet, genügt das Rechnungslegungsrecht nach Schweizer OR schon sehr schnell nicht mehr; man muss gewisse Standardisierungen haben. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen und der Bundesrat wollten KMU oder kleinere Unternehmen von zwei Rechnungsführungen entlasten; das heisst, sie wollten sie nicht alle zwingen, nach OR Rechnung zu legen, wenn sie nach einem Standard Rechnung legen. Vermutlich ist es eine relativ akademische Diskussion, denn wenn sie nach einem Standard Rechnung legen und diese dann auch den Steuerbehörden vorlegen, führt das vermutlich in den meisten Fällen zu einer höheren Steuerbelastung, sodass das meiner Ansicht nach niemand freiwillig machen wird, ausser man hat wirklich sehr hohe Kosten, wenn man zwei Rechnungen führen muss. Das ist das Erste, das man festhalten muss.
Das Zweite ist an und für sich, dass Herr Kaufmann sehr Recht hat. Es wäre sehr störend, und wir müssen es verhindern, dass internationale Standards verwendet werden, um z. B. ein tiefes Eigenkapital zu verschönern. Dieses Risiko besteht, und das muss verhindert werden. Darum bitte ich Sie, den Antrag Kaufmann und auch den Antrag Loepfe momentan zu unterstützen - aber dann hat der Ständerat in der Kommission noch etwas zu tun. Was hat er zu tun? Im Rechnungslegungsrecht gibt es für Unternehmen, die international Rechnung legen, hochkomplexe Bereiche. Diese Unternehmen nehmen unter Umständen eine höhere Steuerbelastung in Kauf, wenn sie nicht nach OR Rechnung legen müssen. Dies gibt es in erster Linie, glaube ich, in der Finanzindustrie. Diese Unternehmen müssten weiterhin eine Möglichkeit für ein Opting-out haben. Das ist aber vorsichtig zu prüfen und wäre vermutlich zu beschränken. Dort haben wir auch keine Probleme mit den Minderheitsaktionären, weil, soviel ich weiss, die Unternehmen, die das betrifft, alle von der Finma überwacht werden und sowieso einen erhöhten Rechnungslegungsaufwand zu betreiben haben. Darum wäre die Frage zu klären - das betrifft die Ständeratskommission -, ob man nicht dort, wo z. B. Finma-Überwachungen stattfinden, das Opting-out zulassen und in anderen Bereichen dann vielleicht dem Antrag Kaufmann folgen könnte.
Im Moment bitte ich Sie, den Einzelanträgen zu folgen.