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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-08

Wortprotokoll

Zum Antrag der Minderheit Stamm: Obschon die Schwellenwerte für die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung durch den Ständerat massiv erhöht wurden, nämlich von 10, 20 und 50 auf 20, 40 und 250, möchte der vorliegende Minderheitsantrag Gesellschaften im Alleineigentum sowie solche, bei denen alle Eigentümer damit einverstanden sind, von der Erstellung einer Konzernrechnung befreien. Die Konzernrechnung dient aber nicht nur den Eigentümern der Gesellschaft, sondern ist auch für Dritte, d. h. potenzielle Investoren, für Gläubiger, für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie für den Staat von grosser Bedeutung. Ohne einen konsolidierten Jahresabschluss besteht keine Möglichkeit, von der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage eines Konzerns ohne stille Reserven und ohne konzerninterne Transaktionen Kenntnis zu nehmen.

Die Konzernrechnung ist eine unabdingbare Informationsquelle für alle an einer Unternehmensgruppe beteiligten Personen und ein zentrales Führungsinstrument für die obersten Leitungs- und Verwaltungsorgane. Es darf folglich nicht ins alleinige Ermessen der Eigentümer gestellt werden, ob die Rechnung konsolidiert wird oder nicht. Zudem gilt es, in Erinnerung zu behalten, dass gewisse Aspekte des Minderheitsantrages im Entwurf des Bundesrates bereits umgesetzt sind: Konsolidierungspflichtig sind nämlich nur juristische Personen.

Ich bitte Sie daher sehr, den vorliegenden Minderheitsantrag abzulehnen.