Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-08
Wortprotokoll
Artikel 322a Absatz 1 des geltenden Obligationenrechts ist bereits heute dispositives Recht. Das geht klar aus Artikel 362 Absatz 1 OR hervor, welcher die zwingenden Bestimmungen des Arbeitsrechts abschliessend aufführt. Die beantragte Ergänzung ist somit nicht notwendig und widerspricht der gesetzestechnischen Systematik des Arbeitsrechts.
Ich bitte Sie daher namens des Bundesrates, diesen Antrag abzulehnen.