Kaufmann Hans · Nationalrat · 2010-12-13
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-13
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt die soeben dargelegten Ansichten der Initiantin und der Minderheit nicht. Wir empfehlen Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, diese parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer, "Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht stärken", abzulehnen.
Ich kann nicht im Detail auf die Vorbemerkungen der Initiantin eingehen. Wir müssen aber doch sehen, dass wir sehr viele Berichte erhalten haben und eigentlich in keinem Fall eine Parteilichkeit nachgewiesen ist. Ich weise auch darauf hin, dass wir ja in diesem Gremium Ausstandsregeln haben. Ich bin auch nicht mit allen Entscheiden einverstanden gewesen, aber das rechtfertigt eben doch noch nicht, dass wir hier ein politisches Wahlverfahren neu aufsetzen. Die Initiative verlangt ja, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Bundesversammlung und nicht mehr durch den Bundesrat gewählt werden; ferner soll die Direktorin bzw. der Direktor zwar durch den Bundesrat gewählt werden, aber wir, die Bundesversammlung, hätten das dann noch, wie man sagt, abzusegnen. Es ist leider so, dass dieses Amt wahrscheinlich wie kaum ein anderes sehr viel Fachkenntnis verlangt, und diese Fachkenntnis kann man sich eben nicht nur an einer Schule aneignen, sondern man muss sie vor allem auch in der Praxis erwerben. Es geht ja auch darum, dass man internationale Verbindungen, internationale Geschäfte kennt. Es ist dann eben gar nicht so einfach, dass man hier kompetent mitreden kann, wenn man nicht aus der Branche kommt, denn es geht ja nicht nur um die Kontrolle des Finanzsektors, sondern auch um die internationalen Gremien, in denen man vertreten ist.
Die Mehrheit Ihrer Kommission kam zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Wahlverfahren eben doch zu einer Verpolitisierung führen und dass selbst dann, wenn das Parlament den Verwaltungsrat wählt, gewisse Interessenkonflikte immer noch - wenigstens theoretisch - vorhanden sein könnten. Uns ist wichtig, dass die Fachkompetenz hier vorher ganz klar und gewissenhaft ausgeleuchtet wird. Wenn Sie hier als Kandidat antreten, dann wollen Sie nachher nicht von einem Wahlgremium abgelehnt werden; das ist auch gegenüber Ihrem bisherigen Arbeitsplatz wahrscheinlich nicht vorteilhaft. Wir sind der Meinung, dass die Ausstandsregeln, wie sie eben jetzt in Artikel 10 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren festgeschrieben sind, ausreichen.
Die Minderheit glaubt jetzt aufgrund der Finanzkrise, die Finma habe Schwächen gezeigt. Das mag in einigen Punkten durchaus der Fall sein. Aber man konnte diese Finanzkrise ja auch nicht üben; alles war Neuland. Dass hier nicht alles auf Anhieb im Sinne von allen entschieden wurde, ist auch klar. Insgesamt kamen wir aber zum Schluss, dass das neue Wahlverfahren nicht zweckdienlich ist.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.