Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-13
Wortprotokoll
Das Grenzwachtkorps musste die Vorgaben der verschiedenen Sparprogramme der letzten Jahre nicht vollumfänglich einhalten. Sein Etatbestand beträgt immer noch 1927 Einheiten gegenüber 2012 Einheiten vor acht Jahren, und letztes Jahr wurde das Grenzwachtkorps im Zusammenhang mit Schengen sogar wieder um elf Stellen aufgestockt. Das Grenzwachtkorps kann aber auch nicht völlig von den Sparvorgaben des Parlamentes ausgenommen werden. Schliesslich hat der Bundesrat bereits mehrfach erklärt, dass eine schlüssige Aussage zu den notwendigen Personalressourcen erst nach einer Überprüfung der Aufgabenstellung des Grenzwachtkorps möglich sei.
Die Schweiz arbeitet mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (Frontex) zusammen. Für Auslandeinsätze, die von der Frontex organisiert werden und zu denen sich auch die Schweiz im Zusammenhang mit Schengen verpflichtet hat, hält das Grenzwachtkorps einen Pool von rund 30 Spezialisten, die, wenn sie nicht in Frontex-Einsätzen sind, normalen Grenzwachtdienst leisten. Aus diesem Pool sollen im Durchschnitt höchstens fünf bis sechs Mitarbeitende gleichzeitig und immer zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Die erwähnten elf Stellen dienen u. a. als Ausgleich für diese Einsätze. Wir gehen davon aus, dass das zeitweise Fehlen dieser Leute an den Schweizer Grenzen durch deren Einsatzwirksamkeit an der EU-Aussengrenze wettgemacht wird.
Mit der Unterzeichnung des Schengener Abkommens verpflichten sich die Mitgliedstaaten, auf systematische Personenkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und Schengen den Zoll nicht tangiert, finden an den Schweizer Grenzen nach wie vor Zollkontrollen statt. Im Rahmen dieser Zollkontrollen, bei einem konkreten Anfangsverdacht oder zur Eigensicherung, kann das Grenzwachtkorps auch weiterhin eine gezielte Personenkontrolle durchführen.