Lexipedia

Bieri Peter · Ständerat · 2001-03-19

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-19

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich dem Bundesrat bestens dafür danken, dass er bereit ist, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ich fordere ja auch nicht mehr, und deshalb herrscht hier zwischen mir bzw. meinem Anliegen und dem Bundesrat Einigkeit. Trotzdem erlaube ich mir, dazu einige zusätzliche Ausführungen zu machen, weil es mir ein Anliegen ist, dass diesbezüglich in nächster Zeit etwas geschieht.

Die gymnasiale Ausbildung und die Maturität standen in den letzten Jahren sehr stark in der öffentlichen Diskussion. Zwar setzte hier die Reformdiskussion später als in den meisten anderen Bildungsbereichen ein, sie war aber teilweise wesentlich heftiger als anderswo. Es ging dabei um die entscheidende Frage, was mit Blick auf die sich rasch wandelnden Bedürfnisse unserer modernen Welt weiterhin Bestandteil der künftigen Hochschulreife sein soll. Oder anders formuliert: Was haben Maturandinnen und Maturanden an entscheidenden Grundkenntnissen, Grundfertigkeiten und Grundhaltungen aus der Mittelschule mitzubringen, um erfolgreich ein Hochschulstudium oder ein anderes Studium absolvieren zu können?

Ich habe dieses Postulat nicht zuletzt deshalb eingereicht, weil ich diese Umstellung auf die neue Matura zurzeit bei meinen eigenen Kindern erlebe und spüre, dass vonseiten der Lehrer- und der Schülerschaft nach neuen Lösungen gesucht wird und nach wie vor diesbezüglich gewisse Fragen offen sind, ob die Abgänger der Mittelschule auch den weiterführenden Ausbildungsgängen zu genügen vermögen.

Dabei sind die Gymnasien gewillt, einerseits die Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler so weit als möglich zu berücksichtigen. Anderseits richten sie die Ausbildung so aus, dass der Übergang in die weiterführenden Schulen so erfolgversprechend wie möglich gestaltet werden kann.

Auf gesamtschweizerischer Ebene wurde 1995 von Bund und Kantonen mit der neuen Maturitätsanerkennungsregelung auf diese Frage eine Antwort gegeben. Diese Antwort war im Vorfeld teilweise stark umstritten, und sie blieb es in einzelnen Punkten auch während der Umsetzung der Reform. Ich erwähne einige Hauptkritikpunkte: die Reduktion der maturitätsrelevanten Fächer, die Stellung der naturwissenschaftlichen Fächer, die Einführung einzelner Fächer wie Pädagogik und Psychologie, die stark erhöhten Wahlmöglichkeiten und damit die Gefahr einseitiger Maturitäten und vor allem auch die Gefahr eines generellen Qualitätsverlustes.

Die gymnasiale Matur ist nach wie vor das wichtigste Eintrittszeugnis für unsere Hochschulen. Ihre Qualität hat deshalb direkte Auswirkungen auf die Qualität unserer Studentinnen und Studenten und damit generell auf unseren akademischen Nachwuchs. Die Maturitätsreform von 1995 war in verschiedener Hinsicht ein Meilenstein in der schweizerischen Bildungspolitik. Die Lösung, die damals in Zusammenarbeit von Bund und Kantonen gefunden wurde, eine gemeinsame Maturitätskommission zu führen und ein gemeinsames Reglement zu erlassen, war - wenn auch auf unterschiedlicher Rechtsbasis - eine sehr zukunftsweisende Lösung. Sie trug sowohl den Bedürfnissen der Kantone wie jenen des Bundes in optimaler Weise Rechnung. Die Kantone haben die notwendige Gestaltungsfreiheit, zugleich wird aber ein Minimum an verpflichtenden gesamtschweizerischen Standards sichergestellt. Ich denke, wir haben hier ein Modell zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gefunden, das auch für andere Bereiche zukunftsweisend ist.

Die Maturitätsreform von 1995 hat auch auf der Ebene der Schulen einen ausserordentlich grossen Reformschub ausgelöst. Ich denke, es ist an der Zeit, jetzt eine Evaluation durchzuführen, um die Auswirkungen dieser Reform zu überprüfen und gleichzeitig die notwendigen Schritte zu planen. Diese Evaluation soll möglichst breit und umfassend angelegt sein, das heisst, sie soll von den beiden Trägern der Maturitätsanerkennung gemeinsam - den Kantonen und dem Bund - initiiert und durchgeführt werden. Sie soll gesamtschweizerisch angelegt sein, also alle Sprachregionen umfassen. Sie soll alle wesentlichen Partner im Mittelschul- und Maturitätswesen berücksichtigen, also die Schülerschaft genauso wie die Lehrerschaft und die Schulleitungen einbeziehen. Sie soll schliesslich inhaltlich - das ist wohl das Entscheidendste - die Tauglichkeit und Qualität aller neuen Massnahmen kritisch überprüfen und Vorschläge für allfällige Verbesserungen aufzeigen. Ganz besonderen Wert möchte ich auch auf den Einbezug der Universitäten legen. Ich bitte den Bundesrat, auch mit den Universitäten Gespräche zu führen, wie sie in diese Evaluation einbezogen werden können. Die Meinung der Universitäten scheint mir wichtig zu sein, sind sie es doch, welche die grösste Zahl der Maturandinnen und Maturanden übernehmen. Ich bin mir bewusst, dass es sich hier um ein längerfristiges Unternehmen handelt, da die ersten Jahrgänge, welche die neue Matura absolviert haben, gerade erst an die Universitäten kommen. Diese Evaluation wird natürlich auch die Grundlage für eine weitergehende, bildungspolitische Diskussion bilden können, namentlich über die Rolle der gymnasialen Ausbildung, ihr Verhältnis zur Berufsmatura und zu anderen Berufen, die eine Matura voraussetzen, wie dies etwa die EDK unlängst für den Lehrerberuf beschlossen hat.

Ich bin deshalb dem Bundesrat dankbar, dass er mit der Bereitschaft, dieses Postulat entgegenzunehmen, signalisiert, dass er diese Evaluation in die Wege zu leiten gedenkt. Er kann damit allfällige Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und korrigieren und so mithelfen, dass wir auch zukünftig auf ein zeitgerechtes, konkurrenzfähiges und qualitativ hoch stehendes Mittelschul- und Maturitätswesen zählen können.

[PAGE 113]